Apostille Deutschland für die Verwendung im Ausland
Dokumente aus dem Ausstellungsland Deutschland – Urkunden, Diplome, Gerichts- und Notarurkunden, Unternehmensunterlagen – erhalten die Apostille von der dort bestimmten Behörde und werden dann in 113 Vertragsstaaten anerkannt. Wir organisieren Apostille, Übersetzung und Zustellung, wo immer Sie sind.
Wir erledigen das für Sie
- Apostille ab 8 Stunden
- Schriftliches Angebot vor der Zahlung
- Verschlüsselt, ohne Konto
Bestimmte zuständige Behörde (Art. 6)
- Urkunden aller Bundesbehörden und gerichte (ausser den unter Buchstabe
- erwähnten Urkunden)
- Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
- Urkunden des Bundespatentsgerichts und des Deutschen Patentamtes
- Präsident des Deutschen Patentamtes
HCCH-Eintrag aktualisiert am 12 February 2026
- 1Scan hochladenWir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
- 2Mit dem Smartphone verifizierenAusweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
- 3Wir beschaffen die ApostilleZuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
- 4ZugestelltKurier weltweit oder geschützter Download
Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für ein Dokument aus dem Ausstellungsland Deutschland ist daher die dort bestimmte Behörde zuständig; kein anderes Land kann die Apostille erteilen. Wir koordinieren die Einreichung vor Ort, der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst, und das Dokument kommt mit Apostille zurück – per Kurier oder, sofern das Land elektronische Apostillen ausstellt, als verifiziertes PDF.
Behördengebühr: Fees are set on the basis of the value of the certificate. The costs incurred by the applicant are between a minimum of €10 and a maximum of €130. On average the fees amount to between between 12 Euros and 40 Euros. (amtliche Gebühr, in Ihrem Angebot 1:1 weitergegeben)
- www.auswaertiges-amt.de
- www.dpma.de
- www.konsularinfo.diplo.de
- www2.justizadressen.nrw.de
Wo eine Apostille aus dem Ausstellungsland Deutschland nicht genügt
Zwischen dem Ausstellungsland Deutschland und den folgenden Staaten gilt ein Einspruch nach Artikel 12 – Dokumente für diese Staaten benötigen eine konsularische Legalisation, die wir stattdessen organisieren:
- Deutschland → Vereinigte StaatenApostille
- Deutschland → Vereinigtes KönigreichApostille
- Deutschland → FrankreichMeist keine Apostille (bilaterales Abkommen)
- Deutschland → SpanienApostille
- Deutschland → ItalienMeist keine Apostille (bilaterales Abkommen)
- Deutschland → NiederlandeApostille
- Deutschland → TürkeiApostille
- Deutschland → Vereinigte Arabische EmirateLegalisation erforderlich
- Deutschland → KanadaApostille
- Deutschland → AustralienApostille
- Deutschland → SchweizApostille
Ausstellungsland Deutschland: Dokumente, für die wir die Apostille besorgen
Wo wird Ihr Dokument verwendet? (Ausstellungsland Deutschland)
Wählen Sie Zielland und Dokumentart, um den genauen Weg zu sehen und mit vorausgefüllten Angaben zu starten.
Apostille Deutschland: Fragen
Nach Artikel 6 des Übereinkommens hat das Ausstellungsland Deutschland bestimmt: Urkunden aller Bundesbehörden und gerichte (ausser den unter Buchstabe; erwähnten Urkunden); Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA); Urkunden des Bundespatentsgerichts und des Deutschen Patentamtes. Der Notar prüft Ihre Anfrage, und wir leiten das Dokument an die richtige Stelle.
In allen Vertragsstaaten außer: Algerien, Bangladesch, Burundi, Dominikanische Republik, Indien, Kosovo, Liberia, Mongolei, Marokko, Pakistan, Philippinen, Ruanda, Senegal, Tadschikistan, Tunesien, Usbekistan und Vietnam. Zwischen diesen Staaten und dem Ausstellungsland gilt ein Einspruch nach Artikel 12, daher benötigen Dokumente für sie stattdessen eine konsularische Legalisation. Nichtvertragsstaaten (zum Beispiel VAE, Katar, Ägypten) verlangen stets eine Legalisation.
Die bei der HCCH hinterlegte Behördengebühr: Fees are set on the basis of the value of the certificate. The costs incurred by the applicant are between a minimum of €10 and a maximum of €130. On average the fees amount to between between 12 Euros and 40 Euros.. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem schriftlichen Angebot getrennt von der Notaryzer-Servicegebühr ausgewiesen; berechnet wird nichts, bevor Sie es annehmen.
Die Apostille selbst ist standardisiert und wird ohne Übersetzung anerkannt. Das Dokument ist auf Deutsch abgefasst; die meisten Empfänger im Ausland wünschen eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in ihre Sprache, die wir im selben Auftrag hinzufügen.
Das Übereinkommen ist für das Land Deutschland seit 13. Februar 1966 in Kraft.
Ausstellungsland Deutschland: Apostille für Ihre Dokumente
Zuständige Behörde, Übersetzung und weltweite Zustellung in einer Anfrage, Angebot vor der Zahlung.
Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]