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Notaryzer
Apostille nach Ausstellungsland

Apostille Österreich für die Verwendung im Ausland

Dokumente aus dem Ausstellungsland Österreich – Urkunden, Diplome, Gerichts- und Notarurkunden, Unternehmensunterlagen – erhalten die Apostille von der dort bestimmten Behörde und werden dann in 118 Vertragsstaaten anerkannt. Wir organisieren Apostille, Übersetzung und Zustellung, wo immer Sie sind.

Apostille

Wir erledigen das für Sie

  • Apostille ab 8 Stunden
  • Schriftliches Angebot vor der Zahlung
  • Verschlüsselt, ohne Konto
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Vertragsstaat seit 1968 Deutsch

Bestimmte zuständige Behörde (Art. 6)

  • 1. The Federal Ministry for Europe, Integration and Foreign Affairs with regard to all documents issued by:
  • a) the Federal President or the Office of the Federal President,
  • b) the President of the National Council, the President of the Federal Council or the Parliamentary Administrative Office,
  • c) the federal government,
  • d) a federal ministry,

HCCH-Eintrag aktualisiert am 04 February 2020

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    Scan hochladen
    Wir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
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    Mit dem Smartphone verifizieren
    Ausweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
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    Wir beschaffen die Apostille
    Zuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
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    Zugestellt
    Kurier weltweit oder geschützter Download

Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für ein Dokument aus dem Ausstellungsland Österreich ist daher die dort bestimmte Behörde zuständig; kein anderes Land kann die Apostille erteilen. Wir koordinieren die Einreichung vor Ort, der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst, und das Dokument kommt mit Apostille zurück – per Kurier oder, sofern das Land elektronische Apostillen ausstellt, als verifiziertes PDF.

Behördengebühr: The fees at the regional courts (judicial and notarial documents): € 14,40. Fees at the Federal Ministry for European and International Affairs: € 17,50. Fees at Austrian Embassies and Consulates General: € 40,00. E-Register: https://www.signatur.rtr.at/en/vd/Pruefung.html (amtliche Gebühr, in Ihrem Angebot 1:1 weitergegeben)

  • fabsits.heimat.eu
  • www.bmeia.gv.at
  • www.bmeia.gv.at
  • www.signatur.rtr.at

Wo eine Apostille aus dem Ausstellungsland Österreich nicht genügt

Zwischen dem Ausstellungsland Österreich und den folgenden Staaten gilt ein Einspruch nach Artikel 12 – Dokumente für diese Staaten benötigen eine konsularische Legalisation, die wir stattdessen organisieren:

Ausstellungsland Österreich: Dokumente, für die wir die Apostille besorgen

Wo wird Ihr Dokument verwendet? (Ausstellungsland Österreich)

Wählen Sie Zielland und Dokumentart, um den genauen Weg zu sehen und mit vorausgefüllten Angaben zu starten.

Wählen Sie das Zielland, um den genauen Weg zu sehen – Dokument: Geburtsurkunde, Ausstellungsland: Österreich.

Apostille Österreich: Fragen

Nach Artikel 6 des Übereinkommens hat das Ausstellungsland Österreich bestimmt: 1. The Federal Ministry for Europe, Integration and Foreign Affairs with regard to all documents issued by:; a) the Federal President or the Office of the Federal President,; b) the President of the National Council, the President of the Federal Council or the Parliamentary Administrative Office,; c) the federal government,. Der Notar prüft Ihre Anfrage, und wir leiten das Dokument an die richtige Stelle.

In allen Vertragsstaaten außer: Algerien, Bangladesch, Burundi, Kosovo, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Senegal, Tadschikistan, Tunesien, Usbekistan und Vietnam. Zwischen diesen Staaten und dem Ausstellungsland gilt ein Einspruch nach Artikel 12, daher benötigen Dokumente für sie stattdessen eine konsularische Legalisation. Nichtvertragsstaaten (zum Beispiel VAE, Katar, Ägypten) verlangen stets eine Legalisation.

Die bei der HCCH hinterlegte Behördengebühr: The fees at the regional courts (judicial and notarial documents): € 14,40. Fees at the Federal Ministry for European and International Affairs: € 17,50. Fees at Austrian Embassies and Consulates General: € 40,00. E-Register: https://www.signatur.rtr.at/en/vd/Pruefung.html. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem schriftlichen Angebot getrennt von der Notaryzer-Servicegebühr ausgewiesen; berechnet wird nichts, bevor Sie es annehmen.

Die Apostille selbst ist standardisiert und wird ohne Übersetzung anerkannt. Das Dokument ist auf Deutsch abgefasst; die meisten Empfänger im Ausland wünschen eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in ihre Sprache, die wir im selben Auftrag hinzufügen.

Das Übereinkommen ist für das Land Österreich seit 13. Januar 1968 in Kraft.

Ausstellungsland Österreich: Apostille für Ihre Dokumente

Zuständige Behörde, Übersetzung und weltweite Zustellung in einer Anfrage, Angebot vor der Zahlung.

Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]