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Notaryzer
Apostille erklärt

Was ist eine Apostille?

Die kurze Antwort

Eine Apostille ist eine standardisierte Bescheinigung nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961, die die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in der der Unterzeichner gehandelt hat, und das Siegel auf einer öffentlichen Urkunde bestätigt. Sie wird von der zuständigen Behörde des Staates angebracht, der die Urkunde ausgestellt hat, und macht die Urkunde in jedem anderen Vertragsstaat (über 130 Staaten) ohne weitere Legalisation durch eine Botschaft verwendbar. Sie bescheinigt nicht, dass der Inhalt der Urkunde richtig ist.

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Schritt für Schritt

    Woher das Wort kommt

    „Apostille“ ist das französische Wort für eine Randbemerkung. Das Übereinkommen wurde auf Französisch ausgehandelt, und jede Apostille trägt bis heute die französische Überschrift „Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)“, gefolgt von zehn nummerierten Feldern in der Sprache des ausstellenden Staates.

    Wie eine Apostille aussieht

    Sie ist eine quadratische Bescheinigung, die auf die Urkunde selbst oder auf ein angeheftetes Blatt (eine Allonge) gestempelt oder gedruckt wird – oder, wo der Staat E-Apostillen anbietet, als signiertes PDF ausgestellt wird. Die zehn Felder sind immer dieselben:

    • 1. Ausstellender Staat
    • 2. Unterzeichnet von (Name des Amtsträgers)
    • 3. In seiner Eigenschaft als
    • 4. Versehen mit dem Siegel/Stempel des/der
    • 5. Bestätigt in (Ort)
    • 6. Am (Datum)
    • 7. Durch (Behörde, die die Apostille ausstellt)
    • 8. Unter Nummer
    • 9. Siegel/Stempel der Behörde
    • 10. Unterschrift

    Welche Dokumente eine Apostille erhalten können

    Nur öffentliche Urkunden: Urkunden von Gerichten, Behörden und Registern (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Führungszeugnisse, Registerauszüge), notarielle Urkunden sowie amtliche Bescheinigungen auf Privaturkunden (zum Beispiel die notarielle Unterschriftsbeglaubigung auf einer Vollmacht oder auf einer Kopie eines Diploms). Privaturkunden werden apostillefähig, sobald ein Notar sie beglaubigt hat.

    Wer sie ausstellt

    Jeder Vertragsstaat bestimmt nach Artikel 6 seine zuständigen Behörden – ein Außenministerium (Indien, die Philippinen, Pakistan, Polen), einen Secretary of State (US-Bundesstaaten), das FCDO (Vereinigtes Königreich), Gerichte oder Präfekturen (Deutschland, Italien, die Niederlande) oder Notarkammern (Frankreich seit 2025). Die Apostille muss in dem Staat erteilt werden, der die Urkunde ausgestellt hat; kein anderer Staat kann das übernehmen.

    Wann Sie keine brauchen

    Innerhalb der EU sind Personenstandsurkunden und Führungszeugnisse des eigenen Mitgliedstaats eines Bürgers befreit (Verordnung (EU) 2016/1191). Einige Staaten haben bilaterale Abkommen, die die Förmlichkeit ganz abschaffen. Und zwischen Staaten, bei denen ein Einspruch nach Artikel 12 wirksam ist – zum Beispiel Deutschland und Indien –, wird eine Apostille überhaupt nicht anerkannt; stattdessen gilt die konsularische Legalisation.

    Fragen

    Nein. Ein Notar beglaubigt eine Unterschrift oder eine Kopie; eine Apostille bestätigt die Unterschrift eines Amtsträgers (das kann auch der Notar sein), damit die Urkunde im Ausland anerkannt wird. Privaturkunden brauchen oft beides: zuerst den Notar, dann die Apostille auf der notariellen Beglaubigung.

    Die Apostille selbst hat kein Ablaufdatum. Viele empfangende Behörden akzeptieren jedoch nur Urkunden, die in den letzten drei bis sechs Monaten ausgestellt wurden, sodass die zugrunde liegende Urkunde gegebenenfalls aktuell sein muss.

    Nein. Die Apostille bestätigt nur die Echtheit. Versteht der Empfänger die Sprache der Urkunde nicht, wird eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung hinzugefügt – und manche Staaten verlangen auch für diese Übersetzung eine Apostille.

    Über 130 Vertragsparteien sowie Gebiete wie Hongkong und Macau. Staaten außerhalb des Übereinkommens – die VAE, Katar, Kuwait, Ägypten, der Irak und andere – verlangen stattdessen eine konsularische Legalisation.

    Apostille nach Dokument

    Bereit, wenn Sie es sind

    Sagen Sie uns, wo das Dokument ausgestellt wurde und wohin es geht – der Notar prüft Ihre Anfrage, wir erledigen den Rest, mit Angebot vor der Zahlung.

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