Apostille für das Zielland Frankreich aus jedem Vertragsstaat
Eine Apostille genügt.
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Die meisten Ausstellungsländer → Frankreich
Eine Apostille genügt.
Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.
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Das Land Frankreich ist EU-Mitgliedstaat und Vertragspartei des Übereinkommens. Zwischen EU-Mitgliedstaaten benötigen Personenstandsurkunden – und Führungszeugnisse des eigenen Mitgliedstaats eines Bürgers – keine Apostille (Verordnung 2016/1191); das mehrsprachige Formular ersetzt eine Übersetzung. Für Dokumente von außerhalb der EU sowie für Diplome, notarielle Urkunden, Gerichts- und Unternehmensdokumente ist die Apostille des Ausstellungslandes erforderlich.
Französische Apostillen stellen inzwischen die regionalen Standesorganisationen der Notare aus, die diese Aufgabe von den Cours d’appel übernommen haben. Häufig apostillierte französische Dokumente sind Actes d’état civil, der Extrait de casier judiciaire, Notarurkunden, Abschlusszeugnisse und Kbis-Auszüge.
Zwischen EU-Mitgliedstaaten befreit die Verordnung (EU) 2016/1191 Personenstands- und ähnliche öffentliche Urkunden von der Apostille, und einige bilaterale Abkommen (zum Beispiel zwischen Frankreich und Deutschland) verzichten für viele öffentliche Urkunden auf Legalisation und Apostille. Dokumente von außerhalb der EU brauchen die Apostille des Ausstellungsstaats. Französische Behörden erwarten Übersetzungen durch einen Traducteur agréé près la cour d’appel. Typische Verwendungen sind Aufenthaltstitel bei der Préfecture, der Passeport talent, Eheschließung oder PACS, die Anerkennung von Abschlüssen, Unternehmensgründungen beim Greffe sowie Immobilienkäufe und Erbschaften über einen Notaire.
Frankreich hat Einspruch gegen den Beitritt von Bangladesch, Pakistan und Kosovo erhoben; zwischen Frankreich und diesen Staaten gilt die Apostille nicht.
Notaryzer übernimmt alles aus einer Hand: Der Notar prüft Ihre Anfrage, wir organisieren die Apostille oder Legalisation im Ausstellungsland, kümmern uns um die Übersetzung und senden das Ergebnis an Sie oder direkt an den Empfänger im Zielland (Frankreich).
- Beauftragen Sie für französische Übersetzungen einen Traducteur agréé près la cour d’appel
- Personenstandsurkunden aus der EU: Das mehrsprachige Formblatt kann sowohl Apostille als auch Übersetzung ersparen
- Manche Préfectures und Notaires verlangen eine Apostille, auch wenn eine Befreiung gilt – klären Sie das vorher mit dem Empfänger
Zielland Frankreich: Was jede Dokumentart braucht
Dargestellt für ein Dokument aus einem typischen Vertragsstaat; Ihr genaues Länderpaar prüfen Sie unten. EU-Befreiungen und bilaterale Abkommen decken nie alles ab.
| Dokumentart | Weg |
|---|---|
| Personenstandsurkunden | Apostille |
| Führungszeugnisse & Meldebescheinigungen | Apostille |
| Bildungs- & Berufsnachweise | Apostille |
| Notarielle Urkunden & Beglaubigungen | Apostille |
| Unternehmens- & Registerdokumente | Apostille |
| Gerichtsdokumente | Apostille |
| Export-, Handels- & Steuerdokumente | Apostille |
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Eine Apostille genügt.
Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.
Apostille für das Zielland Frankreich: Fragen
Ja – das Haager Apostille-Übereinkommen ist im Zielland Frankreich seit 24. Januar 1965 in Kraft. Apostillen aus anderen Vertragsstaaten werden anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt.
Empfänger im Zielland Frankreich erwarten in der Regel Dokumente auf Französisch. Wir arbeiten mit beeidigten oder zertifizierten Übersetzern für diese Sprachen und wissen, wann auch die Unterschrift des Übersetzers mit einer Apostille versehen werden muss.
Die regionalen Standesorganisationen der Notare, die die Apostille von den Cours d’appel übernommen haben.
Französische Behörden erwarten in der Regel Übersetzungen durch einen Traducteur agréé près la cour d’appel (einen gerichtlich zugelassenen Übersetzer).
Zielland Frankreich: Dokumente komplett erledigt
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