Apostille oder Legalisation
Eine Apostille ist eine einzige Bescheinigung des Herkunftsstaats, die in allen anderen Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens gilt. Die Legalisation ist die ältere Kette von Beglaubigungen – in der Regel die ausstellende Behörde, das Außenministerium und dann die Botschaft oder das Konsulat des Ziellands – und ist erforderlich, wenn das Zielland keine Vertragspartei ist (zum Beispiel die VAE, Katar oder Ägypten) oder wenn zwischen beiden Staaten ein Einspruch nach Artikel 12 wirksam ist (zum Beispiel Deutschland und Indien).
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Schritt für Schritt
Im direkten Vergleich
- Apostille: ein Schritt, eine Bescheinigung, anerkannt in über 130 Staaten, in der Regel wenige Tage bis einige Wochen.
- Legalisation: drei oder mehr Schritte (Behörde → Außenministerium → Botschaft, oft gefolgt von einer Attestierung im Zielland), Botschaftsgebühren, die für Handelsdokumente hoch sein können, in der Regel zwei bis sechs Wochen.
Wann weiterhin eine Legalisation nötig ist
Für Staaten außerhalb des Übereinkommens: die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Kuwait, Ägypten, der Irak, der Iran, der Libanon, Jordanien, Nigeria, Ghana, Kenia, Malaysia, Taiwan und andere.
Für Länderpaare mit Einspruch: Artikel 12 erlaubt einem Staat, gegen den Beitritt eines anderen Einspruch zu erheben. Deutschland zum Beispiel hat Einspruch gegen Indien, die Philippinen, Pakistan, Bangladesch, Marokko, Algerien, Tunesien, Vietnam und andere erhoben, sodass Urkunden zwischen ihnen stattdessen legalisiert oder überprüft werden. Unser Prüftool kennt jedes solche Länderpaar.
Länder, die kürzlich umgestellt haben
China (November 2023), Kanada (Januar 2024), Bangladesch (März 2025), Algerien (Juli 2026) und Vietnam (September 2026) sind für die meisten Partner von der Legalisation zur Apostille übergegangen – mit Einsprüchen einiger Staaten. Thailand folgt im Februar 2027.
Fragen
In der Golfregion und in Südasien bezeichnet „Attestation“ meist dieselbe Kette; in den VAE bedeutet es zusätzlich den abschließenden Stempel des Außenministeriums nach der Ankunft.
Ja, wenn das Zielland keine Vertragspartei ist oder Einspruch gegen den ausstellenden Staat erhoben hat. Die Apostille wird dann nicht anerkannt, und es gilt die Legalisationskette.
Apostille nach Dokument
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Geburtsurkunde · acte de naissance · certificado de nacimiento
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FBI-Führungszeugnis · casier judiciaire FBI · antecedentes penales del FBI
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