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Notaryzer
Firmengründung

Gründen Sie Ihr Unternehmen in den Niederlanden, in Deutschland oder in Frankreich

Wir bereiten die Unterlagen vor, koordinieren den Notar, wo das Gesetz ihn vorschreibt, reichen die Registeranmeldung ein und kümmern uns um die Steuernummer – meist ohne Reise. Gründer aus aller Welt sind willkommen.

Erfahrung seit 2004

Notaryzer wird von Astropel International Consulting betrieben, das Unternehmensgründungen in mehr als 14 Ländern und über 500 Projekten begleitet hat.

Aus dem Ausland, überwiegend online

Unterlagen werden aus der Ferne vorbereitet und unterzeichnet, wo immer das Gesetz es zulässt – per Video, mit Vollmacht oder per Kurier.

Ein Ansprechpartner für alle Schritte

Notar, Register, Finanzamt, Geschäftsadresse und Unterstützung bei der Kontoeröffnung – koordiniert in einem Auftrag mit Statusseite.

Die drei Länder im Vergleich

NiederlandeDeutschlandFrankreich
Übliche RechtsformBVGmbH oder UGSAS oder SARL
Mindeststammkapital0,01 €GmbH 25.000 € (zur Hälfte eingezahlt) · UG 1 €1 €
Notarielle Beurkundung erforderlichJa – niederländischer NotarJa – deutscher Notar (online per Video möglich)Nein (nur bei Einbringung von Immobilien)
RegisterHandelsregister der KVKHandelsregisterRCS über den Guichet unique
Übliche Dauer1–2 Wochen1–4 Wochen1–3 Wochen

So läuft die Gründung ab

  1. 1

    Vorhaben schildern

    Land, Rechtsform, Gründer und Geschäftstätigkeit – ein kurzes Formular, zum Start ist kein Upload nötig.

  2. 2

    Schriftliches Angebot

    Wir prüfen die Angaben und senden Ihnen per E-Mail ein schriftliches Angebot, in dem alle amtlichen Gebühren gesondert ausgewiesen sind.

  3. 3

    Unterlagen und Unterzeichnung

    Wir entwerfen Satzung und Formulare und organisieren die Unterzeichnung beim Notar, wo diese erforderlich ist.

  4. 4

    Eintragung und Steuernummer

    Wir begleiten die Registeranmeldung bis zur Eintragung Ihrer Gesellschaft und veranlassen die steuerliche Erfassung.

Jede Gründung wird individuell kalkuliert – Sie erhalten ein schriftliches Angebot, bevor etwas berechnet wird.

Häufige Fragen

Ja. Personen ohne Wohnsitz im jeweiligen Land können Gesellschafter und Geschäftsführer einer niederländischen BV, einer deutschen GmbH/UG und einer französischen SAS/SARL sein. Sie benötigen eine Geschäftsadresse im Land; dabei können wir Ihnen helfen.

In den meisten Fällen nicht. In den Niederlanden kann die Urkunde mit einer Vollmacht unterzeichnet werden (Gründer aus der EU können auch online per Video unterschreiben), in Deutschland lassen sich GmbH und UG per Video beim Notar gründen, wenn Sie über eine geeignete eID verfügen – andernfalls über eine notariell beglaubigte Vollmacht –, und in Frankreich ist für eine gewöhnliche SAS oder SARL kein Notar nötig.

Das hängt vom Land, der Rechtsform, der Zahl der Gründer und den gewünschten Leistungen ab. Sie erhalten ein schriftliches Angebot, in dem unser Honorar und alle amtlichen Gebühren gesondert ausgewiesen sind, bevor etwas berechnet wird.

Das hängt davon ab, wo Ihre Kunden, Ihr Team und Ihre Bank sind. Die Niederlande sind beliebt für internationale Handels- und Holdinggesellschaften, Deutschland für den deutschen Markt, Frankreich für den französischen Markt. Schildern Sie uns Ihr Vorhaben – wir beraten Sie, bevor Sie sich entscheiden.

Bereit für die Gründung Ihres Unternehmens?

Kurzes Formular, kein Upload, schriftliches Angebot per E-Mail.

Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]