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Notaryzer
FAQ

Fragen, klar beantwortet

Fehlt Ihre Frage? Schreiben Sie uns – ein echter Mensch antwortet innerhalb eines Werktags.

Rechtsgültigkeit

Ja. Jede notarielle Amtshandlung wird von einem unabhängigen Notar nach dem für ihn geltenden Recht vorgenommen. Notaryzer bereitet die Akte vor, koordiniert Unterzeichnung oder Postversand und übernimmt die Zustellung – die Amtshandlung selbst nicht.

Ja. Ergänzen Sie eine Apostille (anerkannt in über 120 Haager Vertragsstaaten) oder für andere Länder eine Botschaftslegalisation. Beides lässt sich mit einer beglaubigten Übersetzung in einer Anfrage bündeln.

Ein mit qualifizierter elektronischer Signatur signiertes PDF ist in der EU der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Manche Behörden bestehen weiterhin auf Papier – nennen Sie uns den Empfänger, wir beraten Sie.

Ablauf

Beglaubigte Übersetzungen, Apostillen und beglaubigte Kopien (Original per Post) laufen komplett aus der Ferne. Unterschriftsbeglaubigungen, Vollmachten und Urkunden werden vor dem Notar unterschrieben – die Unterzeichnung organisieren wir für Sie.

Ihre Anfrage geht an Notar oder vereidigten Übersetzer, sobald Ihre Identität bestätigt ist – ohne Warteschlange oder Warteliste. Die meisten Beglaubigungen und Übersetzungen sind in wenigen Werktagen fertig, Express ist möglich. Apostillen und Legalisationen hängen von der ausstellenden Behörde ab. Das voraussichtliche Fertigstellungsdatum sehen Sie auf Ihrer Statusseite, sobald Ihre Anfrage bestätigt ist.

Nein. Ihr persönlicher Statuslink und die E-Mail-Updates ersetzen ein Konto.

Ja – antworten Sie auf eine unserer E-Mails mit Ihrer Referenz.

Identität

Sie bestätigen Ihre Identität mit dem Smartphone: QR-Code scannen, Ausweis fotografieren und ein Selfie aufnehmen – das dauert etwa drei Minuten. Unser Team gleicht Ihr Ausweisdokument anschließend mit dem Formular ab. Die gesetzlich vorgeschriebene Identifizierung nimmt der Notar vor – persönlich oder per eID im offiziellen Videoverfahren.

Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Für deutsche Online-Notarverfahren benötigen Sie zusätzlich einen Ausweis mit Online-Funktion (oder eine EU-eID der Stufe „hoch“) und ein NFC-fähiges Smartphone.

Preise

Unsere Servicegebühr sehen Sie vor dem Start. Notar- und Behördengebühren werden im schriftlichen Angebot separat ausgewiesen – ohne Aufschlag.

Nach Ihrer Identitätsprüfung erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Vorher wird nichts berechnet. Zahlung per Karte, SEPA oder Überweisung; die Rechnung des Notars kann direkt an den Notar gezahlt werden.

Kann der unabhängige Notar Ihr Dokument nicht beglaubigen, erstatten wir unsere Servicegebühr vollständig.

Zustellung

Als PDF auf Ihrer geschützten Statusseite und/oder als Original per DHL mit Sendungsverfolgung – weltweit.

Per Einschreiben oder Kurier an die Adresse auf Ihrer Statusseite. Wir senden alles per DHL zurück und tragen die Sendungsnummer auf Ihrer Statusseite ein.

Übersetzung

Vereidigte oder zertifizierte Übersetzer für das jeweilige Sprachpaar und Zielland. Sie unterschreiben und stempeln die Übersetzung – digital als QES-PDF oder auf Papier.

Pro Seite (max. 250 Wörter), abhängig von der Sprachstufe. Standardurkunden haben oft Pauschalpreise. Den Endpreis erhalten Sie, bevor die Arbeit beginnt.

Daten

Verschlüsselt verschlüsselt, nie als E-Mail-Anhang, nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht. Ausweisscans werden entfernt, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.

Nur die Mitarbeiter, die Ihre Anfrage bearbeiten, sowie der zugewiesene Notar oder Übersetzer. Jeder Zugriff wird protokolliert.

Noch eine Frage?

Schreiben Sie uns Mo–Fr 9–18 Uhr – wir antworten innerhalb eines Werktags.

Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]