Zum Inhalt springen
Notaryzer
Apostille nach Ausstellungsland

Apostille Luxemburg für die Verwendung im Ausland

Dokumente aus dem Ausstellungsland Luxemburg – Urkunden, Diplome, Gerichts- und Notarurkunden, Unternehmensunterlagen – erhalten die Apostille von der dort bestimmten Behörde und werden dann in 130 Vertragsstaaten anerkannt. Wir organisieren Apostille, Übersetzung und Zustellung, wo immer Sie sind.

Apostille

Wir erledigen das für Sie

  • Apostille ab 8 Stunden
  • Schriftliches Angebot vor der Zahlung
  • Verschlüsselt, ohne Konto
Jetzt starten
Vertragsstaat seit 1979 Französisch, Deutsch, Luxemburgisch

Bestimmte zuständige Behörde (Art. 6)

  • The Ministry of Foreign Affairs

HCCH-Eintrag aktualisiert am 15 June 2026

  1. 1
    Scan hochladen
    Wir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
  2. 2
    Mit dem Smartphone verifizieren
    Ausweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
  3. 3
    Wir beschaffen die Apostille
    Zuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
  4. 4
    Zugestellt
    Kurier weltweit oder geschützter Download

Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für ein Dokument aus dem Ausstellungsland Luxemburg ist daher die dort bestimmte Behörde zuständig; kein anderes Land kann die Apostille erteilen. Wir koordinieren die Einreichung vor Ort, der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst, und das Dokument kommt mit Apostille zurück – per Kurier oder, sofern das Land elektronische Apostillen ausstellt, als verifiziertes PDF.

Typische Anfragen aus dem Ausstellungsland Luxemburg betreffen Beschäftigung, Bankgeschäfte und Grenzpendler. EU-Mitglied: Personenstandsurkunden sind befreit, und bilaterale Abkommen können für weitere Urkunden auf die Apostille verzichten; französisch- oder deutschsprachige Urkunden müssen nicht übersetzt werden.

Behördengebühr: € 20.00 (amtliche Gebühr, in Ihrem Angebot 1:1 weitergegeben)

  • www.mae.lu
  • guichet.public.lu

Wo eine Apostille aus dem Ausstellungsland Luxemburg nicht genügt

Kein Vertragsstaat hat einen geltenden Einspruch gegen das Ausstellungsland Luxemburg erhoben: Die Apostille wird in allen anderen Vertragsstaaten anerkannt. Nichtvertragsstaaten (VAE, Katar, Ägypten, Irak …) verlangen weiterhin eine konsularische Legalisation.

Ausstellungsland Luxemburg: Dokumente, für die wir die Apostille besorgen

Wo wird Ihr Dokument verwendet? (Ausstellungsland Luxemburg)

Wählen Sie Zielland und Dokumentart, um den genauen Weg zu sehen und mit vorausgefüllten Angaben zu starten.

Wählen Sie das Zielland, um den genauen Weg zu sehen – Dokument: Geburtsurkunde, Ausstellungsland: Luxemburg.

Apostille Luxemburg: Fragen

Nach Artikel 6 des Übereinkommens hat das Ausstellungsland Luxemburg bestimmt: The Ministry of Foreign Affairs. Der Notar prüft Ihre Anfrage, und wir leiten das Dokument an die richtige Stelle.

In allen anderen Vertragsstaaten – gegen das Ausstellungsland Luxemburg gilt kein Einspruch. Nichtvertragsstaaten (zum Beispiel VAE, Katar, Ägypten) verlangen weiterhin eine konsularische Legalisation.

Die bei der HCCH hinterlegte Behördengebühr: € 20.00. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem schriftlichen Angebot getrennt von der Notaryzer-Servicegebühr ausgewiesen; berechnet wird nichts, bevor Sie es annehmen.

Die Apostille selbst ist standardisiert und wird ohne Übersetzung anerkannt. Das Dokument ist auf Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch abgefasst; die meisten Empfänger im Ausland wünschen eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in ihre Sprache, die wir im selben Auftrag hinzufügen.

Das Übereinkommen ist für das Land Luxemburg seit 3. Juni 1979 in Kraft.

Ausstellungsland Luxemburg: Apostille für Ihre Dokumente

Zuständige Behörde, Übersetzung und weltweite Zustellung in einer Anfrage, Angebot vor der Zahlung.

Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]