Apostille für das Zielland Kanada aus jedem Vertragsstaat
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Die meisten Ausstellungsländer → Kanada
Eine Apostille genügt.
Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.
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Für den Staat Kanada gilt das Haager Apostille-Übereinkommen seit 11. Januar 2024. Öffentliche Urkunden aus anderen Vertragsstaaten – Personenstandsurkunden, Diplome, Führungszeugnisse, notarielle Urkunden, Gerichtsentscheidungen und Unternehmensdokumente – werden dort mit einer Apostille des Ausstellungslandes anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt. Ein Schritt über Botschaft oder Konsulat ist nicht erforderlich.
Global Affairs Canada apostilliert Bundesdokumente und Dokumente aus den meisten Provinzen und Territorien. Alberta, British Columbia, Ontario, Québec und Saskatchewan sind für in ihrer Provinz ausgestellte Dokumente selbst zuständig; eine Geburtsurkunde aus Ontario oder eine Notarurkunde aus Québec wird also dort apostilliert. RCMP-Führungszeugnisse, Personenstandsurkunden der Provinzen, Hochschulabschlüsse und Unternehmensdokumente sind die häufigsten kanadischen Dokumente, die ins Ausland gehen.
In Kanada verwendete Dokumente gehen hauptsächlich an IRCC für Arbeits- und Studienerlaubnisse, Daueraufenthalt und Familiennachzug, an Zeugnisbewertungsstellen wie WES, an Berufsaufsichtsbehörden der Provinzen für reglementierte Berufe (Pflege, Ingenieurwesen, Medizin, Lehramt) und an Handelsregister. Übersetzungen müssen ins Englische oder Französische erfolgen; IRCC erwartet einen zertifizierten Übersetzer oder ersatzweise eine eidesstattliche Erklärung des Übersetzers, und Behörden in Québec wünschen meist Französisch.
Notaryzer übernimmt alles aus einer Hand: Der Notar prüft Ihre Anfrage, wir organisieren die Apostille oder Legalisation im Ausstellungsland, kümmern uns um die Übersetzung und senden das Ergebnis an Sie oder direkt an den Empfänger im Zielland (Kanada).
- Prüfen Sie, welche Provinz ein kanadisches Dokument ausgestellt hat – davon hängt ab, ob Global Affairs Canada oder die Provinz es apostilliert
- Für Verfahren in Québec planen Sie eine französische statt einer englischen Übersetzung ein
- Aufsichtsbehörden und Zeugnisbewertungsstellen verlangen Dokumente oft direkt oder als beglaubigte Kopien – lesen Sie deren Hinweise vor der Apostille
Zielland Kanada: Was jede Dokumentart braucht
Dargestellt für ein Dokument aus einem typischen Vertragsstaat; Ihr genaues Länderpaar prüfen Sie unten. EU-Befreiungen und bilaterale Abkommen decken nie alles ab.
| Dokumentart | Weg |
|---|---|
| Personenstandsurkunden | Apostille |
| Führungszeugnisse & Meldebescheinigungen | Apostille |
| Bildungs- & Berufsnachweise | Apostille |
| Notarielle Urkunden & Beglaubigungen | Apostille |
| Unternehmens- & Registerdokumente | Apostille |
| Gerichtsdokumente | Apostille |
| Export-, Handels- & Steuerdokumente | Apostille |
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Eine Apostille genügt.
Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.
Apostille für das Zielland Kanada: Fragen
Ja – das Haager Apostille-Übereinkommen ist im Zielland Kanada seit 11. Januar 2024 in Kraft. Apostillen aus anderen Vertragsstaaten werden anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt.
Empfänger im Zielland Kanada erwarten in der Regel Dokumente auf Englisch oder Französisch. Wir arbeiten mit beeidigten oder zertifizierten Übersetzern für diese Sprachen und wissen, wann auch die Unterschrift des Übersetzers mit einer Apostille versehen werden muss.
Ja. Seit dem Beitritt Kanadas zum Übereinkommen können öffentliche Urkunden aus anderen Vertragsstaaten mit einer Apostille des Ausstellungsstaats statt einer Beglaubigung durch die kanadische Botschaft vorgelegt werden. Für Übersetzungen und beglaubigte Kopien legt IRCC weiterhin eigene Regeln fest.
Global Affairs Canada für Bundesdokumente sowie für die meisten Provinzen und Territorien; Alberta, British Columbia, Ontario, Québec und Saskatchewan apostillieren die in ihrer eigenen Provinz ausgestellten Dokumente.
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