Apostille für das Zielland Vereinigte Arabische Emirate aus jedem Vertragsstaat
Mindestens eines der beiden Länder ist kein Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens.
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Mindestens eines der beiden Länder ist kein Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens.
Dokumente durchlaufen die konsularische Legalisation: Beglaubigung durch die zuständige Behörde und das Außenministerium des Ausstellungslandes, anschließend durch die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes. Gebühren und Bearbeitungszeiten legt die Botschaft fest; wir übernehmen jeden Schritt und die Kurierwege.
- 1Scan hochladenWir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
- 2Mit dem Smartphone verifizierenAusweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
- 3Wir beschaffen die ApostilleZuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
- 4ZugestelltKurier weltweit oder geschützter Download
Der Staat Vereinigte Arabische Emirate ist keine Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens. Dokumente für dieses Land durchlaufen daher die konsularische Legalisation: Die zuständige Behörde und das Außenministerium des Ausstellungslandes beglaubigen das Dokument, anschließend legalisiert es die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes (Vereinigte Arabische Emirate).
Ein ausländisches Dokument für Dubai, Abu Dhabi oder die anderen Emirate durchläuft eine Kette: Bescheinigung durch die ausstellende Behörde oder einen Notar, Beglaubigung durch das Außenministerium des Ausstellungsstaats, Legalisation durch die dortige Botschaft oder das Konsulat der VAE und schließlich nach der Ankunft die Beglaubigung durch das Außenministerium der VAE. Handelsdokumente werden meist zuerst von einer Handelskammer bescheinigt.
Dokumente aus den VAE für das Ausland gehen den umgekehrten Weg: Beglaubigung durch die ausstellende Behörde oder das Ministerium, dann durch das Außenministerium der VAE, dann durch die Botschaft des Ziellandes. Da die VAE keine Apostillen ausstellen, gilt dies auch, wenn das Zielland Vertragsstaat ist.
Typische Fälle sind Hochschulabschlüsse für Arbeitsvisa und Berufszulassungen bei DHA, DOH oder MOHAP, Führungszeugnisse, Heirats- und Geburtsurkunden für Familienvisa sowie Unternehmensdokumente für Firmengründungen in Freihandelszonen und auf dem Festland. Gerichte und Notare verlangen in der Regel eine juristische Übersetzung ins Arabische.
Notaryzer übernimmt alles aus einer Hand: Der Notar prüft Ihre Anfrage, wir organisieren die Apostille oder Legalisation im Ausstellungsland, kümmern uns um die Übersetzung und senden das Ergebnis an Sie oder direkt an den Empfänger im Zielland (Vereinigte Arabische Emirate).
- Hochschulabschlüsse: notariell beglaubigte Kopie, Beglaubigung durch das Außenministerium und Legalisation durch die VAE-Botschaft im Ausstellungsstaat – danach MOFA-Beglaubigung in den VAE
- Handelsdokumente: zuerst die Bescheinigung der Kammer, dann Außenministerium und Botschaft
- Prüfen Sie vor Beginn der Kette die eigene Dokumentenliste der Zulassungsbehörde oder Freihandelszone
Zielland Vereinigte Arabische Emirate: Was jede Dokumentart braucht
Dargestellt für ein Dokument aus einem typischen Vertragsstaat; Ihr genaues Länderpaar prüfen Sie unten. EU-Befreiungen und bilaterale Abkommen decken nie alles ab.
| Dokumentart | Weg |
|---|---|
| Personenstandsurkunden | Legalisation erforderlich |
| Führungszeugnisse & Meldebescheinigungen | Legalisation erforderlich |
| Bildungs- & Berufsnachweise | Legalisation erforderlich |
| Notarielle Urkunden & Beglaubigungen | Legalisation erforderlich |
| Unternehmens- & Registerdokumente | Legalisation erforderlich |
| Gerichtsdokumente | Legalisation erforderlich |
| Export-, Handels- & Steuerdokumente | Legalisation erforderlich |
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Wählen Sie Ausstellungsland und Dokumentart, um den genauen Weg zu sehen und mit vorausgefüllten Angaben zu starten.
Mindestens eines der beiden Länder ist kein Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens.
Dokumente durchlaufen die konsularische Legalisation: Beglaubigung durch die zuständige Behörde und das Außenministerium des Ausstellungslandes, anschließend durch die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes. Gebühren und Bearbeitungszeiten legt die Botschaft fest; wir übernehmen jeden Schritt und die Kurierwege.
Apostille für das Zielland Vereinigte Arabische Emirate: Fragen
Nein – das Zielland Vereinigte Arabische Emirate ist kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Dokumente werden stattdessen über das Außenministerium des Ausstellungslandes und die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes (Vereinigte Arabische Emirate) legalisiert.
Empfänger im Zielland Vereinigte Arabische Emirate erwarten in der Regel Dokumente auf Arabisch oder Englisch. Wir arbeiten mit beeidigten oder zertifizierten Übersetzern für diese Sprachen und wissen, wann auch die Unterschrift des Übersetzers mit einer Apostille versehen werden muss.
Nein. Die VAE sind nicht Vertragspartei des Apostille-Übereinkommens; ausländische Dokumente brauchen daher eine konsularische Legalisation durch die VAE-Botschaft im Ausstellungsstaat und anschließend die MOFA-Beglaubigung in den VAE.
Lassen Sie den Abschluss im Ausstellungsstaat bescheinigen, vom dortigen Außenministerium beglaubigen und von der Botschaft oder dem Konsulat der VAE legalisieren; nach der Ankunft beglaubigt ihn das Außenministerium der VAE.
Lassen Sie es von der ausstellenden Behörde und dem Außenministerium der VAE beglaubigen und anschließend von der Botschaft des Ziellandes legalisieren.
Zielland Vereinigte Arabische Emirate: Dokumente komplett erledigt
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