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Apostille nach Zielland

Apostille für das Zielland Schweiz aus jedem Vertragsstaat

Eine Apostille genügt.

Apostille

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Vertragsstaat seit 1973 Deutsch, Französisch, Italienisch

Die meisten Ausstellungsländer → Schweiz

Eine Apostille genügt.

Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.

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Für den Staat Schweiz gilt das Haager Apostille-Übereinkommen seit 11. März 1973. Öffentliche Urkunden aus anderen Vertragsstaaten – Personenstandsurkunden, Diplome, Führungszeugnisse, notarielle Urkunden, Gerichtsentscheidungen und Unternehmensdokumente – werden dort mit einer Apostille des Ausstellungslandes anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt. Ein Schritt über Botschaft oder Konsulat ist nicht erforderlich.

Schweizer Apostillen stellen die kantonalen Staatskanzleien (Staatskanzlei / chancellerie d’État) für Dokumente ihres Kantons und die Bundeskanzlei für Bundesdokumente aus. Schweizer Personenstandsauszüge, Strafregisterauszüge, Notarurkunden und Handelsregisterauszüge sind die Schweizer Dokumente, die am häufigsten für das Ausland apostilliert werden.

Da die Schweiz nicht zur EU gehört, gilt die Verordnung (EU) 2016/1191 nicht. Die Schweiz ist jedoch CIEC-Mitglied; mehrsprachige Personenstandsauszüge aus anderen CIEC-Staaten werden daher meist ohne Apostille anerkannt, und bilaterale Abkommen mit einigen Staaten (zum Beispiel Deutschland) befreien Personenstandsurkunden von der Legalisation. Abschlusszeugnisse, Notarurkunden und Unternehmensdokumente verlangen Schweizer Behörden und Banken in der Regel mit Apostille.

Typische Verwendungen sind Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen, Familiennachzug, Eheschließungen beim Zivilstandsamt, die Anerkennung von Gesundheitsberufen (SRK, MEBEKO), Vollmachten für Immobilien und Erbschaften sowie Unternehmensgründungen. Je nach Kanton müssen Dokumente auf Deutsch, Französisch oder Italienisch vorliegen oder in diese Sprache übersetzt werden.

Notaryzer übernimmt alles aus einer Hand: Der Notar prüft Ihre Anfrage, wir organisieren die Apostille oder Legalisation im Ausstellungsland, kümmern uns um die Übersetzung und senden das Ergebnis an Sie oder direkt an den Empfänger im Zielland (Schweiz).

  • Personenstandsurkunden aus einem CIEC-Staat: Fragen Sie, ob der mehrsprachige Auszug ohne Apostille anerkannt wird
  • Lassen Sie in die Amtssprache des Kantons übersetzen, in dem das Dokument verwendet wird
  • Anerkennung von Gesundheitsberufen (SRK/MEBEKO): apostillierte Kopien von Diplomen und Zulassungen, bei Bedarf mit Übersetzungen

Zielland Schweiz: Was jede Dokumentart braucht

Dargestellt für ein Dokument aus einem typischen Vertragsstaat; Ihr genaues Länderpaar prüfen Sie unten. EU-Befreiungen und bilaterale Abkommen decken nie alles ab.

DokumentartWeg
PersonenstandsurkundenApostille
Führungszeugnisse & MeldebescheinigungenApostille
Bildungs- & BerufsnachweiseApostille
Notarielle Urkunden & BeglaubigungenApostille
Unternehmens- & RegisterdokumenteApostille
GerichtsdokumenteApostille
Export-, Handels- & SteuerdokumenteApostille

Meistgefragte Dokumente – Zielland Schweiz

Dokument prüfen – Zielland Schweiz

Wählen Sie Ausstellungsland und Dokumentart, um den genauen Weg zu sehen und mit vorausgefüllten Angaben zu starten.

ApostilleVereinigtes Königreich → Schweiz

Eine Apostille genügt.

Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.

    Apostille für das Zielland Schweiz: Fragen

    Ja – das Haager Apostille-Übereinkommen ist im Zielland Schweiz seit 11. März 1973 in Kraft. Apostillen aus anderen Vertragsstaaten werden anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt.

    Empfänger im Zielland Schweiz erwarten in der Regel Dokumente auf Deutsch, Französisch oder Italienisch. Wir arbeiten mit beeidigten oder zertifizierten Übersetzern für diese Sprachen und wissen, wann auch die Unterschrift des Übersetzers mit einer Apostille versehen werden muss.

    Die Staatskanzlei des Kantons, in dem das Dokument ausgestellt wurde; Bundesdokumente apostilliert die Bundeskanzlei.

    Nein. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, die Verordnung 2016/1191 gilt daher nicht. Die CIEC-Übereinkommen und einige bilaterale Abkommen können eine Apostille für Personenstandsurkunden dennoch entbehrlich machen.

    Zielland Schweiz: Dokumente komplett erledigt

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    Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]