Apostille für das Zielland Marokko aus jedem Vertragsstaat
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Eine Apostille genügt.
Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.
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Für den Staat Marokko gilt das Haager Apostille-Übereinkommen seit 14. August 2016. Öffentliche Urkunden aus anderen Vertragsstaaten – Personenstandsurkunden, Diplome, Führungszeugnisse, notarielle Urkunden, Gerichtsentscheidungen und Unternehmensdokumente – werden dort mit einer Apostille des Ausstellungslandes anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt. Ein Schritt über Botschaft oder Konsulat ist nicht erforderlich.
Marokkanische Apostillen werden über die Justiz ausgestellt, und zwar von den Staatsanwaltschaften bei den erstinstanzlichen Gerichten. Deutschland hat gegen den Beitritt Marokkos Einspruch nach Artikel 12 erhoben; zwischen Marokko und Deutschland wird die Apostille daher nicht anerkannt, und Dokumente durchlaufen die konsularische Legalisation oder Urkundenüberprüfung. Mit anderen Vertragsstaaten gilt die Apostille.
Marokkanische Behörden verlangen Dokumente in der Regel auf Arabisch oder Französisch, übersetzt von einem in Marokko anerkannten vereidigten Übersetzer. Typische Fälle sind Eheschließungen mit einem ausländischen Ehepartner, Immobilienkäufe, Unternehmensgründungen, Erbschaften und Vollmachten sowie bei marokkanischen Dokumenten im Ausland Personenstandsurkunden, Abschlusszeugnisse und Führungszeugnisse für Visa und Familienzusammenführung.
Notaryzer übernimmt alles aus einer Hand: Der Notar prüft Ihre Anfrage, wir organisieren die Apostille oder Legalisation im Ausstellungsland, kümmern uns um die Übersetzung und senden das Ergebnis an Sie oder direkt an den Empfänger im Zielland (Marokko).
- Dokumente zwischen Marokko und Deutschland brauchen eine Legalisation, keine Apostille
- Lassen Sie Übersetzungen ins Arabische oder Französische von einem in Marokko anerkannten vereidigten Übersetzer anfertigen
- Eheschließungen: Fragen Sie vorab bei der marokkanischen Behörde nach der Liste der benötigten Dokumente
Zielland Marokko: Was jede Dokumentart braucht
Dargestellt für ein Dokument aus einem typischen Vertragsstaat; Ihr genaues Länderpaar prüfen Sie unten. EU-Befreiungen und bilaterale Abkommen decken nie alles ab.
| Dokumentart | Weg |
|---|---|
| Personenstandsurkunden | Apostille |
| Führungszeugnisse & Meldebescheinigungen | Apostille |
| Bildungs- & Berufsnachweise | Apostille |
| Notarielle Urkunden & Beglaubigungen | Apostille |
| Unternehmens- & Registerdokumente | Apostille |
| Gerichtsdokumente | Apostille |
| Export-, Handels- & Steuerdokumente | Apostille |
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Eine Apostille genügt.
Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.
Apostille für das Zielland Marokko: Fragen
Ja – das Haager Apostille-Übereinkommen ist im Zielland Marokko seit 14. August 2016 in Kraft. Apostillen aus anderen Vertragsstaaten werden anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt; für das Zielland Marokko betrifft das: Deutschland.
Empfänger im Zielland Marokko erwarten in der Regel Dokumente auf Arabisch oder Französisch. Wir arbeiten mit beeidigten oder zertifizierten Übersetzern für diese Sprachen und wissen, wann auch die Unterschrift des Übersetzers mit einer Apostille versehen werden muss.
Ja, aus anderen Vertragsstaaten – außer aus Deutschland, das Einspruch gegen den Beitritt Marokkos erhoben hat. Zwischen Marokko und Deutschland brauchen Dokumente weiterhin eine Legalisation.
Die Staatsanwaltschaften bei den erstinstanzlichen Gerichten versehen marokkanische öffentliche Urkunden mit der Apostille.
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