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Notaryzer
Ausstellungsland: Deutschland

Deutschland: Apostille für Vollmacht

Zuständig für die Apostille – Dokument: Vollmacht, Ausstellungsland: Deutschland – ist: Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Wir organisieren sie für Sie – einschließlich eines aktuellen Originals und etwaiger Vorbeglaubigungen –, fügen bei Bedarf eine beeidigte Übersetzung hinzu und liefern weltweit.

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Wer stellt aus, wer erteilt die Apostille

Ausgestellt von

Unabhängiger deutscher Notar (Unterschriftsbeglaubigung oder Urkunde)

Apostille durch

Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat

Anerkennung mit Apostille – Vollmacht, Ausstellungsland Deutschland

Nicht anerkannt in: Algerien, Bangladesch, Burundi, Dominikanische Republik, Indien, Kosovo, Liberia, Mongolei, Marokko, Pakistan, Philippinen, Ruanda, Senegal, Tadschikistan, Tunesien, Usbekistan und Vietnam (Einspruch nach Artikel 12) – Dokumente für diese Länder werden stattdessen legalisiert oder überprüft.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Textentwurf oder Vorlage des Empfängers (wir können eine zweisprachige Fassung erstellen)
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis des Unterzeichners
  • Zielland und, falls bekannt, die Anforderungen des Empfängers
  • Optional: beeidigte Übersetzung in die Zielsprache

Der Empfänger benötigt die Vollmacht in der Regel in seiner eigenen Sprache. Wir erstellen zweisprachige Texte, sodass eine gesonderte Übersetzung oft entfällt; andernfalls wird eine beeidigte Übersetzung hinzugefügt.

Deutschland: Fragen zur Apostille für Vollmacht

Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Ausgestellt von: Unabhängiger deutscher Notar (Unterschriftsbeglaubigung oder Urkunde)

Ja. Die Apostille muss im Ausstellungsland (Deutschland) erteilt werden, Sie müssen aber nicht vor Ort sein: Wir organisieren nach Möglichkeit ein geeignetes Original, die Einreichung bei der zuständigen Behörde und die Zustellung des Dokuments mit Apostille (Vollmacht) an jeden Ort. Der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst.

Zwischen dem Ausstellungsland Deutschland und folgenden Staaten gilt ein Einspruch nach Artikel 12: Algerien, Bangladesch, Burundi, Dominikanische Republik, Indien, Kosovo, Liberia, Mongolei, Marokko, Pakistan, Philippinen, Ruanda, Senegal, Tadschikistan, Tunesien, Usbekistan und Vietnam. Dokumente für diese Länder werden stattdessen legalisiert oder überprüft. Nichtvertragsstaaten wie die VAE, Katar und Kuwait verlangen stets eine Legalisation.

Laut HCCH-Eintrag: Fees are set on the basis of the value of the certificate. The costs incurred by the applicant are between a minimum of €10 and a maximum of  €130. On average the fees amount to between between 12 Euros and 40 Euros.. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem Angebot gesondert ausgewiesen.

In den meisten Ländern ja – der Notar muss Ihre Unterschrift bezeugen und Sie identifizieren. Online-Fernbeglaubigungen gibt es in vielen US-Bundesstaaten, in Estland und einigen weiteren Ländern, und österreichische Notare bieten Beglaubigungen per Video für Urkunden an, die im Ausland verwendet werden. Wir buchen den Termin; die Unterzeichnung selbst dauert zehn Minuten.

Ja. Notare in den meisten Ländern beglaubigen Unterschriften auf Dokumenten in jeder Sprache, solange sie die Art des Dokuments erkennen können. Wir erstellen zweisprachige Texte, damit sowohl der Notar als auch der ausländische Empfänger sie lesen können.

Die Behörde, die im Land des Notars für notarielle Urkunden zuständig ist – in Deutschland das Landgericht, in den USA der Secretary of State, in Spanien das Notarkollegium, in Italien die Präfektur oder die procura. In einigen US-Bundesstaaten muss zuerst der County Clerk den Notar beglaubigen.

Vollmacht (Deutschland): Apostille und Zustellung

Aktuelles Original, Behörde, Übersetzung und Kurier in einer Anfrage – Angebot vor der Zahlung.

Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]