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Notaryzer
Apostille nach Ausstellungsland

Apostille Argentinien für die Verwendung im Ausland

Dokumente aus dem Ausstellungsland Argentinien – Urkunden, Diplome, Gerichts- und Notarurkunden, Unternehmensunterlagen – erhalten die Apostille von der dort bestimmten Behörde und werden dann in 129 Vertragsstaaten anerkannt. Wir organisieren Apostille, Übersetzung und Zustellung, wo immer Sie sind.

Apostille

Wir erledigen das für Sie

  • Apostille ab 8 Stunden
  • Schriftliches Angebot vor der Zahlung
  • Verschlüsselt, ohne Konto
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Vertragsstaat seit 1988 Spanisch

Bestimmte zuständige Behörde (Art. 6)

  • Ministerio de Relaciones Exteriores y Culto
  • "(...) the Argentine Ministry of Foreign Affairs has signed an Agreement with the Federal Board of Notariat, by which the different Bodies of Notaries Public of Argentina have been authorised to authenticate signatures with the Apostille legalisation.
  • This designation has become in force on 1 December 2003.
  • The Argentine Ministry of Foreign Affairs remains being the Authority of Application of the Convention."

HCCH-Eintrag aktualisiert am 03 July 2020

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    Scan hochladen
    Wir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
  2. 2
    Mit dem Smartphone verifizieren
    Ausweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
  3. 3
    Wir beschaffen die Apostille
    Zuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
  4. 4
    Zugestellt
    Kurier weltweit oder geschützter Download

Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für ein Dokument aus dem Ausstellungsland Argentinien ist daher die dort bestimmte Behörde zuständig; kein anderes Land kann die Apostille erteilen. Wir koordinieren die Einreichung vor Ort, der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst, und das Dokument kommt mit Apostille zurück – per Kurier oder, sofern das Land elektronische Apostillen ausstellt, als verifiziertes PDF.

Behördengebühr: Ministerio de Relaciones Exteriores y Culto charges ARS 300 (amtliche Gebühr, in Ihrem Angebot 1:1 weitergegeben)

  • www.cfna.org.ar
  • www.mrecic.gov.ar
  • www.cancilleria.gob.ar
  • www.cancilleria.gob.ar

Wo eine Apostille aus dem Ausstellungsland Argentinien nicht genügt

Zwischen dem Ausstellungsland Argentinien und den folgenden Staaten gilt ein Einspruch nach Artikel 12 – Dokumente für diese Staaten benötigen eine konsularische Legalisation, die wir stattdessen organisieren:

Ausstellungsland Argentinien: Dokumente, für die wir die Apostille besorgen

Wo wird Ihr Dokument verwendet? (Ausstellungsland Argentinien)

Wählen Sie Zielland und Dokumentart, um den genauen Weg zu sehen und mit vorausgefüllten Angaben zu starten.

Wählen Sie das Zielland, um den genauen Weg zu sehen – Dokument: Geburtsurkunde, Ausstellungsland: Argentinien.

Apostille Argentinien: Fragen

Nach Artikel 6 des Übereinkommens hat das Ausstellungsland Argentinien bestimmt: Ministerio de Relaciones Exteriores y Culto; "(...) the Argentine Ministry of Foreign Affairs has signed an Agreement with the Federal Board of Notariat, by which the different Bodies of Notaries Public of Argentina have been authorised to authenticate signatures with the Apostille legalisation.; This designation has become in force on 1 December 2003.; The Argentine Ministry of Foreign Affairs remains being the Authority of Application of the Convention.". Der Notar prüft Ihre Anfrage, und wir leiten das Dokument an die richtige Stelle.

In allen Vertragsstaaten außer: Bangladesch. Zwischen diesen Staaten und dem Ausstellungsland gilt ein Einspruch nach Artikel 12, daher benötigen Dokumente für sie stattdessen eine konsularische Legalisation. Nichtvertragsstaaten (zum Beispiel VAE, Katar, Ägypten) verlangen stets eine Legalisation.

Die bei der HCCH hinterlegte Behördengebühr: Ministerio de Relaciones Exteriores y Culto charges ARS 300. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem schriftlichen Angebot getrennt von der Notaryzer-Servicegebühr ausgewiesen; berechnet wird nichts, bevor Sie es annehmen.

Die Apostille selbst ist standardisiert und wird ohne Übersetzung anerkannt. Das Dokument ist auf Spanisch abgefasst; die meisten Empfänger im Ausland wünschen eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in ihre Sprache, die wir im selben Auftrag hinzufügen.

Das Übereinkommen ist für das Land Argentinien seit 18. Februar 1988 in Kraft.

Ausstellungsland Argentinien: Apostille für Ihre Dokumente

Zuständige Behörde, Übersetzung und weltweite Zustellung in einer Anfrage, Angebot vor der Zahlung.

Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]