Zum Inhalt springen
Notaryzer
Apostille nach Ausstellungsland

Apostille Schweiz für die Verwendung im Ausland

Dokumente aus dem Ausstellungsland Schweiz – Urkunden, Diplome, Gerichts- und Notarurkunden, Unternehmensunterlagen – erhalten die Apostille von der dort bestimmten Behörde und werden dann in 130 Vertragsstaaten anerkannt. Wir organisieren Apostille, Übersetzung und Zustellung, wo immer Sie sind.

Apostille

Wir erledigen das für Sie

  • Apostille ab 8 Stunden
  • Schriftliches Angebot vor der Zahlung
  • Verschlüsselt, ohne Konto
Jetzt starten
Vertragsstaat seit 1973 Deutsch, Französisch, Italienisch

Bestimmte zuständige Behörde (Art. 6)

  • A. Federal Chancellery
  • B. Cantonal authorities: see the list below, under "Contact details"

HCCH-Eintrag aktualisiert am 01 July 2026

  1. 1
    Scan hochladen
    Wir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
  2. 2
    Mit dem Smartphone verifizieren
    Ausweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
  3. 3
    Wir beschaffen die Apostille
    Zuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
  4. 4
    Zugestellt
    Kurier weltweit oder geschützter Download

Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für ein Dokument aus dem Ausstellungsland Schweiz ist daher die dort bestimmte Behörde zuständig; kein anderes Land kann die Apostille erteilen. Wir koordinieren die Einreichung vor Ort, der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst, und das Dokument kommt mit Apostille zurück – per Kurier oder, sofern das Land elektronische Apostillen ausstellt, als verifiziertes PDF.

Behördengebühr: Generally, in the majority of Cantons the prices vary from 15 to 30 Swiss francs (approx. €10 to €20). (amtliche Gebühr, in Ihrem Angebot 1:1 weitergegeben)

  • www.bk.admin.ch

Wo eine Apostille aus dem Ausstellungsland Schweiz nicht genügt

Kein Vertragsstaat hat einen geltenden Einspruch gegen das Ausstellungsland Schweiz erhoben: Die Apostille wird in allen anderen Vertragsstaaten anerkannt. Nichtvertragsstaaten (VAE, Katar, Ägypten, Irak …) verlangen weiterhin eine konsularische Legalisation.

Ausstellungsland Schweiz: Dokumente, für die wir die Apostille besorgen

Wo wird Ihr Dokument verwendet? (Ausstellungsland Schweiz)

Wählen Sie Zielland und Dokumentart, um den genauen Weg zu sehen und mit vorausgefüllten Angaben zu starten.

Wählen Sie das Zielland, um den genauen Weg zu sehen – Dokument: Geburtsurkunde, Ausstellungsland: Schweiz.

Apostille Schweiz: Fragen

Nach Artikel 6 des Übereinkommens hat das Ausstellungsland Schweiz bestimmt: A. Federal Chancellery; B. Cantonal authorities: see the list below, under "Contact details". Der Notar prüft Ihre Anfrage, und wir leiten das Dokument an die richtige Stelle.

In allen anderen Vertragsstaaten – gegen das Ausstellungsland Schweiz gilt kein Einspruch. Nichtvertragsstaaten (zum Beispiel VAE, Katar, Ägypten) verlangen weiterhin eine konsularische Legalisation.

Die bei der HCCH hinterlegte Behördengebühr: Generally, in the majority of Cantons the prices vary from 15 to 30 Swiss francs (approx. €10 to €20).. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem schriftlichen Angebot getrennt von der Notaryzer-Servicegebühr ausgewiesen; berechnet wird nichts, bevor Sie es annehmen.

Die Apostille selbst ist standardisiert und wird ohne Übersetzung anerkannt. Das Dokument ist auf Deutsch, Französisch oder Italienisch abgefasst; die meisten Empfänger im Ausland wünschen eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in ihre Sprache, die wir im selben Auftrag hinzufügen.

Das Übereinkommen ist für das Land Schweiz seit 11. März 1973 in Kraft.

Ausstellungsland Schweiz: Apostille für Ihre Dokumente

Zuständige Behörde, Übersetzung und weltweite Zustellung in einer Anfrage, Angebot vor der Zahlung.

Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]