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Notaryzer
Apostille nach Ausstellungsland

Apostille Monaco für die Verwendung im Ausland

Dokumente aus dem Ausstellungsland Monaco – Urkunden, Diplome, Gerichts- und Notarurkunden, Unternehmensunterlagen – erhalten die Apostille von der dort bestimmten Behörde und werden dann in 130 Vertragsstaaten anerkannt. Wir organisieren Apostille, Übersetzung und Zustellung, wo immer Sie sind.

Apostille

Wir erledigen das für Sie

  • Apostille ab 8 Stunden
  • Schriftliches Angebot vor der Zahlung
  • Verschlüsselt, ohne Konto
Jetzt starten
Vertragsstaat seit 2002 Französisch

Bestimmte zuständige Behörde (Art. 6)

  • Direction des Services Judiciaires

HCCH-Eintrag aktualisiert am 10 September 2020

  1. 1
    Scan hochladen
    Wir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
  2. 2
    Mit dem Smartphone verifizieren
    Ausweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
  3. 3
    Wir beschaffen die Apostille
    Zuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
  4. 4
    Zugestellt
    Kurier weltweit oder geschützter Download

Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für ein Dokument aus dem Ausstellungsland Monaco ist daher die dort bestimmte Behörde zuständig; kein anderes Land kann die Apostille erteilen. Wir koordinieren die Einreichung vor Ort, der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst, und das Dokument kommt mit Apostille zurück – per Kurier oder, sofern das Land elektronische Apostillen ausstellt, als verifiziertes PDF.

Typische Anfragen aus dem Ausstellungsland Monaco betreffen Aufenthalt und Bankgeschäfte. Französische Übersetzungen sind erforderlich; Monaco gehört nicht zur EU.

Behördengebühr: € 5 (amtliche Gebühr, in Ihrem Angebot 1:1 weitergegeben)

  • service-public-particuliers.gouv.mc
  • www.gouv.mc

Wo eine Apostille aus dem Ausstellungsland Monaco nicht genügt

Kein Vertragsstaat hat einen geltenden Einspruch gegen das Ausstellungsland Monaco erhoben: Die Apostille wird in allen anderen Vertragsstaaten anerkannt. Nichtvertragsstaaten (VAE, Katar, Ägypten, Irak …) verlangen weiterhin eine konsularische Legalisation.

Ausstellungsland Monaco: Dokumente, für die wir die Apostille besorgen

Wo wird Ihr Dokument verwendet? (Ausstellungsland Monaco)

Wählen Sie Zielland und Dokumentart, um den genauen Weg zu sehen und mit vorausgefüllten Angaben zu starten.

Wählen Sie das Zielland, um den genauen Weg zu sehen – Dokument: Geburtsurkunde, Ausstellungsland: Monaco.

Apostille Monaco: Fragen

Nach Artikel 6 des Übereinkommens hat das Ausstellungsland Monaco bestimmt: Direction des Services Judiciaires. Der Notar prüft Ihre Anfrage, und wir leiten das Dokument an die richtige Stelle.

In allen anderen Vertragsstaaten – gegen das Ausstellungsland Monaco gilt kein Einspruch. Nichtvertragsstaaten (zum Beispiel VAE, Katar, Ägypten) verlangen weiterhin eine konsularische Legalisation.

Die bei der HCCH hinterlegte Behördengebühr: € 5. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem schriftlichen Angebot getrennt von der Notaryzer-Servicegebühr ausgewiesen; berechnet wird nichts, bevor Sie es annehmen.

Die Apostille selbst ist standardisiert und wird ohne Übersetzung anerkannt. Das Dokument ist auf Französisch abgefasst; die meisten Empfänger im Ausland wünschen eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in ihre Sprache, die wir im selben Auftrag hinzufügen.

Das Übereinkommen ist für das Land Monaco seit 31. Dezember 2002 in Kraft.

Ausstellungsland Monaco: Apostille für Ihre Dokumente

Zuständige Behörde, Übersetzung und weltweite Zustellung in einer Anfrage, Angebot vor der Zahlung.

Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]