Apostille Tschechien für die Verwendung im Ausland
Dokumente aus dem Ausstellungsland Tschechien – Urkunden, Diplome, Gerichts- und Notarurkunden, Unternehmensunterlagen – erhalten die Apostille von der dort bestimmten Behörde und werden dann in 126 Vertragsstaaten anerkannt. Wir organisieren Apostille, Übersetzung und Zustellung, wo immer Sie sind.
Wir erledigen das für Sie
- Apostille ab 8 Stunden
- Schriftliches Angebot vor der Zahlung
- Verschlüsselt, ohne Konto
Bestimmte zuständige Behörde (Art. 6)
- Ministry of Justice of the Czech Republic (International Civil Department) for documents issued by judicial authorities
- Notarial Chamber of the Czech Republic for documents issued or certified by notaries
- Ministry of Foreign Affairs for other than judicial documents
HCCH-Eintrag aktualisiert am 04 June 2026
- 1Scan hochladenWir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
- 2Mit dem Smartphone verifizierenAusweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
- 3Wir beschaffen die ApostilleZuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
- 4ZugestelltKurier weltweit oder geschützter Download
Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für ein Dokument aus dem Ausstellungsland Tschechien ist daher die dort bestimmte Behörde zuständig; kein anderes Land kann die Apostille erteilen. Wir koordinieren die Einreichung vor Ort, der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst, und das Dokument kommt mit Apostille zurück – per Kurier oder, sofern das Land elektronische Apostillen ausstellt, als verifiziertes PDF.
Typische Anfragen aus dem Ausstellungsland Tschechien betreffen Beschäftigung, Unternehmensangelegenheiten und grenzüberschreitende Familien. EU-Mitglied: Personenstandsurkunden sind befreit; Diplome, notarielle Urkunden und Unternehmensdokumente benötigen weiterhin eine Apostille und eine Übersetzung durch einen tschechischen gerichtlich bestellten Übersetzer.
Behördengebühr: 600 CZK = approx. 25 EUR - fee charged by the Ministry of Justice and the Ministry of Foreign Affairs; 600 CZK + VAT (total 726 CZK) = approx. 30 EUR - fee charged by the Notary Chamber (amtliche Gebühr, in Ihrem Angebot 1:1 weitergegeben)
- www.mzv.cz
- www.nkcr.cz
- msp.gov.cz
- www.justice.cz
Wo eine Apostille aus dem Ausstellungsland Tschechien nicht genügt
Zwischen dem Ausstellungsland Tschechien und den folgenden Staaten gilt ein Einspruch nach Artikel 12 – Dokumente für diese Staaten benötigen eine konsularische Legalisation, die wir stattdessen organisieren:
- Tschechien → Vereinigte StaatenApostille
- Tschechien → Vereinigtes KönigreichApostille
- Tschechien → DeutschlandApostille
- Tschechien → FrankreichApostille
- Tschechien → SpanienApostille
- Tschechien → ItalienApostille
- Tschechien → NiederlandeApostille
- Tschechien → TürkeiApostille
- Tschechien → Vereinigte Arabische EmirateLegalisation erforderlich
- Tschechien → KanadaApostille
- Tschechien → AustralienApostille
- Tschechien → SchweizApostille
Ausstellungsland Tschechien: Dokumente, für die wir die Apostille besorgen
Wo wird Ihr Dokument verwendet? (Ausstellungsland Tschechien)
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Apostille Tschechien: Fragen
Nach Artikel 6 des Übereinkommens hat das Ausstellungsland Tschechien bestimmt: Ministry of Justice of the Czech Republic (International Civil Department) for documents issued by judicial authorities; Notarial Chamber of the Czech Republic for documents issued or certified by notaries; Ministry of Foreign Affairs for other than judicial documents. Der Notar prüft Ihre Anfrage, und wir leiten das Dokument an die richtige Stelle.
In allen Vertragsstaaten außer: Bangladesch, Burundi, Pakistan und Vietnam. Zwischen diesen Staaten und dem Ausstellungsland gilt ein Einspruch nach Artikel 12, daher benötigen Dokumente für sie stattdessen eine konsularische Legalisation. Nichtvertragsstaaten (zum Beispiel VAE, Katar, Ägypten) verlangen stets eine Legalisation.
Die bei der HCCH hinterlegte Behördengebühr: 600 CZK = approx. 25 EUR - fee charged by the Ministry of Justice and the Ministry of Foreign Affairs; 600 CZK + VAT (total 726 CZK) = approx. 30 EUR - fee charged by the Notary Chamber. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem schriftlichen Angebot getrennt von der Notaryzer-Servicegebühr ausgewiesen; berechnet wird nichts, bevor Sie es annehmen.
Die Apostille selbst ist standardisiert und wird ohne Übersetzung anerkannt. Das Dokument ist auf Tschechisch abgefasst; die meisten Empfänger im Ausland wünschen eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in ihre Sprache, die wir im selben Auftrag hinzufügen.
Das Übereinkommen ist für das Land Tschechien seit 16. März 1999 in Kraft.
Ausstellungsland Tschechien: Apostille für Ihre Dokumente
Zuständige Behörde, Übersetzung und weltweite Zustellung in einer Anfrage, Angebot vor der Zahlung.
Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]