Apostille Slowakei für die Verwendung im Ausland
Dokumente aus dem Ausstellungsland Slowakei – Urkunden, Diplome, Gerichts- und Notarurkunden, Unternehmensunterlagen – erhalten die Apostille von der dort bestimmten Behörde und werden dann in 130 Vertragsstaaten anerkannt. Wir organisieren Apostille, Übersetzung und Zustellung, wo immer Sie sind.
Wir erledigen das für Sie
- Apostille ab 8 Stunden
- Schriftliches Angebot vor der Zahlung
- Verschlüsselt, ohne Konto
Bestimmte zuständige Behörde (Art. 6)
Nach Artikel 6 bestimmt; Einzelheiten auf Anfrage.
HCCH-Eintrag aktualisiert am 25 April 2022
- 1Scan hochladenWir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
- 2Mit dem Smartphone verifizierenAusweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
- 3Wir beschaffen die ApostilleZuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
- 4ZugestelltKurier weltweit oder geschützter Download
Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für ein Dokument aus dem Ausstellungsland Slowakei ist daher die dort bestimmte Behörde zuständig; kein anderes Land kann die Apostille erteilen. Wir koordinieren die Einreichung vor Ort, der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst, und das Dokument kommt mit Apostille zurück – per Kurier oder, sofern das Land elektronische Apostillen ausstellt, als verifiziertes PDF.
Typische Anfragen aus dem Ausstellungsland Slowakei betreffen Beschäftigung, Unternehmensangelegenheiten und Familienurkunden. EU-Mitglied: Personenstandsurkunden sind befreit; notarielle und Unternehmensdokumente benötigen die Apostille und eine Übersetzung durch einen bei Gericht registrierten slowakischen Übersetzer.
Behördengebühr: Ministry of Justice: 10.- Eur Ministry of Health: 10.- Eur Ministry of Interior: 10.- Eur Ministry of Education, Science, Research and Sport: 10.- Eur Ministry of Defense: 10.- Eur (amtliche Gebühr, in Ihrem Angebot 1:1 weitergegeben)
- www.health.gov.sk
- www.health.gov.sk
- www.justice.gov.sk
- www.justice.gov.sk
Wo eine Apostille aus dem Ausstellungsland Slowakei nicht genügt
Kein Vertragsstaat hat einen geltenden Einspruch gegen das Ausstellungsland Slowakei erhoben: Die Apostille wird in allen anderen Vertragsstaaten anerkannt. Nichtvertragsstaaten (VAE, Katar, Ägypten, Irak …) verlangen weiterhin eine konsularische Legalisation.
- Slowakei → Vereinigte StaatenApostille
- Slowakei → Vereinigtes KönigreichApostille
- Slowakei → DeutschlandApostille
- Slowakei → FrankreichApostille
- Slowakei → SpanienApostille
- Slowakei → ItalienApostille
- Slowakei → NiederlandeApostille
- Slowakei → TürkeiApostille
- Slowakei → Vereinigte Arabische EmirateLegalisation erforderlich
- Slowakei → KanadaApostille
- Slowakei → AustralienApostille
- Slowakei → SchweizApostille
Ausstellungsland Slowakei: Dokumente, für die wir die Apostille besorgen
Wo wird Ihr Dokument verwendet? (Ausstellungsland Slowakei)
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Apostille Slowakei: Fragen
Das Ausstellungsland Slowakei bestimmt seine zuständigen Behörden nach Artikel 6 des Übereinkommens; der Notar prüft Ihre Anfrage, und wir leiten das Dokument an die richtige Stelle.
In allen anderen Vertragsstaaten – gegen das Ausstellungsland Slowakei gilt kein Einspruch. Nichtvertragsstaaten (zum Beispiel VAE, Katar, Ägypten) verlangen weiterhin eine konsularische Legalisation.
Die bei der HCCH hinterlegte Behördengebühr: Ministry of Justice: 10.- Eur Ministry of Health: 10.- Eur Ministry of Interior: 10.- Eur Ministry of Education, Science, Research and Sport: 10.- Eur Ministry of Defense: 10.- Eur. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem schriftlichen Angebot getrennt von der Notaryzer-Servicegebühr ausgewiesen; berechnet wird nichts, bevor Sie es annehmen.
Die Apostille selbst ist standardisiert und wird ohne Übersetzung anerkannt. Das Dokument ist auf Slowakisch abgefasst; die meisten Empfänger im Ausland wünschen eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in ihre Sprache, die wir im selben Auftrag hinzufügen.
Das Übereinkommen ist für das Land Slowakei seit 18. Februar 2002 in Kraft.
Ausstellungsland Slowakei: Apostille für Ihre Dokumente
Zuständige Behörde, Übersetzung und weltweite Zustellung in einer Anfrage, Angebot vor der Zahlung.
Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]