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Notaryzer
Apostille nach Ausstellungsland

Apostille Polen für die Verwendung im Ausland

Dokumente aus dem Ausstellungsland Polen – Urkunden, Diplome, Gerichts- und Notarurkunden, Unternehmensunterlagen – erhalten die Apostille von der dort bestimmten Behörde und werden dann in 128 Vertragsstaaten anerkannt. Wir organisieren Apostille, Übersetzung und Zustellung, wo immer Sie sind.

Apostille

Wir erledigen das für Sie

  • Apostille ab 8 Stunden
  • Schriftliches Angebot vor der Zahlung
  • Verschlüsselt, ohne Konto
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Vertragsstaat seit 2005 Polnisch

Bestimmte zuständige Behörde (Art. 6)

  • Ministry of Foreign Affairs
  • Legalisation Section
  • Ministry of Culture and National Heritage, The Department of Art and Culture Education
  • The following documents are subject to its competence:
  • - certificates, diplomas, indexes or authentications issued by art schools

HCCH-Eintrag aktualisiert am 04 April 2025

  1. 1
    Scan hochladen
    Wir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
  2. 2
    Mit dem Smartphone verifizieren
    Ausweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
  3. 3
    Wir beschaffen die Apostille
    Zuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
  4. 4
    Zugestellt
    Kurier weltweit oder geschützter Download

Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für ein Dokument aus dem Ausstellungsland Polen ist daher die dort bestimmte Behörde zuständig; kein anderes Land kann die Apostille erteilen. Wir koordinieren die Einreichung vor Ort, der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst, und das Dokument kommt mit Apostille zurück – per Kurier oder, sofern das Land elektronische Apostillen ausstellt, als verifiziertes PDF.

Behördengebühr: 60 PLN Issuing Apostilles: As of 18 May 2015, Poland is introducing a new stationery with enhanced security features for the purpose of issuing Apostilles. These security features include: guilloche pattern over the entire surface of a paper, micro lettering, national emblem visible both as a hologr (amtliche Gebühr, in Ihrem Angebot 1:1 weitergegeben)

  • www.men.gov.pl
  • www.nawa.gov.pl
  • www.gov.pl
  • www.gov.pl

Wo eine Apostille aus dem Ausstellungsland Polen nicht genügt

Zwischen dem Ausstellungsland Polen und den folgenden Staaten gilt ein Einspruch nach Artikel 12 – Dokumente für diese Staaten benötigen eine konsularische Legalisation, die wir stattdessen organisieren:

Ausstellungsland Polen: Dokumente, für die wir die Apostille besorgen

Wo wird Ihr Dokument verwendet? (Ausstellungsland Polen)

Wählen Sie Zielland und Dokumentart, um den genauen Weg zu sehen und mit vorausgefüllten Angaben zu starten.

Wählen Sie das Zielland, um den genauen Weg zu sehen – Dokument: Geburtsurkunde, Ausstellungsland: Polen.

Apostille Polen: Fragen

Nach Artikel 6 des Übereinkommens hat das Ausstellungsland Polen bestimmt: Ministry of Foreign Affairs; Legalisation Section; Ministry of Culture and National Heritage, The Department of Art and Culture Education; The following documents are subject to its competence:. Der Notar prüft Ihre Anfrage, und wir leiten das Dokument an die richtige Stelle.

In allen Vertragsstaaten außer: Burundi und Pakistan. Zwischen diesen Staaten und dem Ausstellungsland gilt ein Einspruch nach Artikel 12, daher benötigen Dokumente für sie stattdessen eine konsularische Legalisation. Nichtvertragsstaaten (zum Beispiel VAE, Katar, Ägypten) verlangen stets eine Legalisation.

Die bei der HCCH hinterlegte Behördengebühr: 60 PLN Issuing Apostilles: As of 18 May 2015, Poland is introducing a new stationery with enhanced security features for the purpose of issuing Apostilles. These security features include: guilloche pattern over the entire surface of a paper, micro lettering, national emblem visible both as a hologr. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem schriftlichen Angebot getrennt von der Notaryzer-Servicegebühr ausgewiesen; berechnet wird nichts, bevor Sie es annehmen.

Die Apostille selbst ist standardisiert und wird ohne Übersetzung anerkannt. Das Dokument ist auf Polnisch abgefasst; die meisten Empfänger im Ausland wünschen eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in ihre Sprache, die wir im selben Auftrag hinzufügen.

Das Übereinkommen ist für das Land Polen seit 14. August 2005 in Kraft.

Ausstellungsland Polen: Apostille für Ihre Dokumente

Zuständige Behörde, Übersetzung und weltweite Zustellung in einer Anfrage, Angebot vor der Zahlung.

Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]