Zum Inhalt springen
Notaryzer
Apostille nach Ausstellungsland

Apostille Slowenien für die Verwendung im Ausland

Dokumente aus dem Ausstellungsland Slowenien – Urkunden, Diplome, Gerichts- und Notarurkunden, Unternehmensunterlagen – erhalten die Apostille von der dort bestimmten Behörde und werden dann in 130 Vertragsstaaten anerkannt. Wir organisieren Apostille, Übersetzung und Zustellung, wo immer Sie sind.

Apostille

Wir erledigen das für Sie

  • Apostille ab 8 Stunden
  • Schriftliches Angebot vor der Zahlung
  • Verschlüsselt, ohne Konto
Jetzt starten
Vertragsstaat seit 1991 Slowenisch

Bestimmte zuständige Behörde (Art. 6)

  • The Ministry of Justice of the Republic of Slovenia
  • (for certification of the authenticity of the signatures and seals of notaries, notary candidates, and court interpreters on public documents);
  • District Courts in Slovenia
  • (for certification of the authenticity of the signatures and seals of notaries, notary candidates, judges, state institutions, organisations and individuals, executing public powers of attorney and legal persons on public documents-applicable for all district courts in Slovenia).

HCCH-Eintrag aktualisiert am 19 February 2020

  1. 1
    Scan hochladen
    Wir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
  2. 2
    Mit dem Smartphone verifizieren
    Ausweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
  3. 3
    Wir beschaffen die Apostille
    Zuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
  4. 4
    Zugestellt
    Kurier weltweit oder geschützter Download

Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für ein Dokument aus dem Ausstellungsland Slowenien ist daher die dort bestimmte Behörde zuständig; kein anderes Land kann die Apostille erteilen. Wir koordinieren die Einreichung vor Ort, der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst, und das Dokument kommt mit Apostille zurück – per Kurier oder, sofern das Land elektronische Apostillen ausstellt, als verifiziertes PDF.

Typische Anfragen aus dem Ausstellungsland Slowenien betreffen Beschäftigung, Immobilien und Familienangelegenheiten. EU-Mitglied und CIEC-Staat: Personenstandsurkunden sind befreit; andere Urkunden benötigen die Apostille und eine Übersetzung durch einen slowenischen Gerichtsdolmetscher.

Behördengebühr: 1. The Ministry of Justice charges administrative tax for the issuance of Apostille on public documents in accordance with the Act on administrative taxes. The administrative tax for issuance of each Apostille amounts to € 3,00. 2. District courts in Slovenia as judicial authorities are obliged by C (amtliche Gebühr, in Ihrem Angebot 1:1 weitergegeben)

  • www.arhiv.mp.gov.si
  • evlozisce.sodisce.si
  • www.gov.si
  • www.gov.si

Wo eine Apostille aus dem Ausstellungsland Slowenien nicht genügt

Kein Vertragsstaat hat einen geltenden Einspruch gegen das Ausstellungsland Slowenien erhoben: Die Apostille wird in allen anderen Vertragsstaaten anerkannt. Nichtvertragsstaaten (VAE, Katar, Ägypten, Irak …) verlangen weiterhin eine konsularische Legalisation.

Ausstellungsland Slowenien: Dokumente, für die wir die Apostille besorgen

Wo wird Ihr Dokument verwendet? (Ausstellungsland Slowenien)

Wählen Sie Zielland und Dokumentart, um den genauen Weg zu sehen und mit vorausgefüllten Angaben zu starten.

Wählen Sie das Zielland, um den genauen Weg zu sehen – Dokument: Geburtsurkunde, Ausstellungsland: Slowenien.

Apostille Slowenien: Fragen

Nach Artikel 6 des Übereinkommens hat das Ausstellungsland Slowenien bestimmt: The Ministry of Justice of the Republic of Slovenia; (for certification of the authenticity of the signatures and seals of notaries, notary candidates, and court interpreters on public documents);; District Courts in Slovenia; (for certification of the authenticity of the signatures and seals of notaries, notary candidates, judges, state institutions, organisations and individuals, executing public powers of attorney and legal persons on public documents-applicable for all district courts in Slovenia).. Der Notar prüft Ihre Anfrage, und wir leiten das Dokument an die richtige Stelle.

In allen anderen Vertragsstaaten – gegen das Ausstellungsland Slowenien gilt kein Einspruch. Nichtvertragsstaaten (zum Beispiel VAE, Katar, Ägypten) verlangen weiterhin eine konsularische Legalisation.

Die bei der HCCH hinterlegte Behördengebühr: 1. The Ministry of Justice charges administrative tax for the issuance of Apostille on public documents in accordance with the Act on administrative taxes. The administrative tax for issuance of each Apostille amounts to € 3,00. 2. District courts in Slovenia as judicial authorities are obliged by C. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem schriftlichen Angebot getrennt von der Notaryzer-Servicegebühr ausgewiesen; berechnet wird nichts, bevor Sie es annehmen.

Die Apostille selbst ist standardisiert und wird ohne Übersetzung anerkannt. Das Dokument ist auf Slowenisch abgefasst; die meisten Empfänger im Ausland wünschen eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in ihre Sprache, die wir im selben Auftrag hinzufügen.

Das Übereinkommen ist für das Land Slowenien seit 25. Juni 1991 in Kraft.

Ausstellungsland Slowenien: Apostille für Ihre Dokumente

Zuständige Behörde, Übersetzung und weltweite Zustellung in einer Anfrage, Angebot vor der Zahlung.

Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]