Apostille Montenegro für die Verwendung im Ausland
Dokumente aus dem Ausstellungsland Montenegro – Urkunden, Diplome, Gerichts- und Notarurkunden, Unternehmensunterlagen – erhalten die Apostille von der dort bestimmten Behörde und werden dann in 130 Vertragsstaaten anerkannt. Wir organisieren Apostille, Übersetzung und Zustellung, wo immer Sie sind.
Wir erledigen das für Sie
- Apostille ab 8 Stunden
- Schriftliches Angebot vor der Zahlung
- Verschlüsselt, ohne Konto
Bestimmte zuständige Behörde (Art. 6)
Nach Artikel 6 bestimmt; Einzelheiten auf Anfrage.
HCCH-Eintrag aktualisiert am 23 July 2025
- 1Scan hochladenWir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
- 2Mit dem Smartphone verifizierenAusweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
- 3Wir beschaffen die ApostilleZuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
- 4ZugestelltKurier weltweit oder geschützter Download
Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für ein Dokument aus dem Ausstellungsland Montenegro ist daher die dort bestimmte Behörde zuständig; kein anderes Land kann die Apostille erteilen. Wir koordinieren die Einreichung vor Ort, der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst, und das Dokument kommt mit Apostille zurück – per Kurier oder, sofern das Land elektronische Apostillen ausstellt, als verifiziertes PDF.
Typische Anfragen aus dem Ausstellungsland Montenegro betreffen Immobilien an der Küste und Aufenthalt. CIEC-Staat: Mehrsprachige Personenstandsauszüge benötigen keine Apostille; andere Urkunden benötigen die Apostille und eine Übersetzung durch einen Gerichtsdolmetscher.
Behördengebühr: - The verification in the Basic Court - original documents 12 EUR, the translation of a document 6 EUR; - The verification in the Ministry of Justice – tax on request 2 EUR plus 2 EUR for the verification of each paper, for translations € 2.00 per request and € 0.60 per sheet. (amtliche Gebühr, in Ihrem Angebot 1:1 weitergegeben)
- sudovi.me
- www.pravda.gov.me
Wo eine Apostille aus dem Ausstellungsland Montenegro nicht genügt
Kein Vertragsstaat hat einen geltenden Einspruch gegen das Ausstellungsland Montenegro erhoben: Die Apostille wird in allen anderen Vertragsstaaten anerkannt. Nichtvertragsstaaten (VAE, Katar, Ägypten, Irak …) verlangen weiterhin eine konsularische Legalisation.
- Montenegro → Vereinigte StaatenApostille
- Montenegro → Vereinigtes KönigreichApostille
- Montenegro → DeutschlandApostille
- Montenegro → FrankreichApostille
- Montenegro → SpanienApostille
- Montenegro → ItalienApostille
- Montenegro → NiederlandeApostille
- Montenegro → TürkeiApostille
- Montenegro → Vereinigte Arabische EmirateLegalisation erforderlich
- Montenegro → KanadaApostille
- Montenegro → AustralienApostille
- Montenegro → SchweizApostille
Ausstellungsland Montenegro: Dokumente, für die wir die Apostille besorgen
Wo wird Ihr Dokument verwendet? (Ausstellungsland Montenegro)
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Apostille Montenegro: Fragen
Das Ausstellungsland Montenegro bestimmt seine zuständigen Behörden nach Artikel 6 des Übereinkommens; der Notar prüft Ihre Anfrage, und wir leiten das Dokument an die richtige Stelle.
In allen anderen Vertragsstaaten – gegen das Ausstellungsland Montenegro gilt kein Einspruch. Nichtvertragsstaaten (zum Beispiel VAE, Katar, Ägypten) verlangen weiterhin eine konsularische Legalisation.
Die bei der HCCH hinterlegte Behördengebühr: - The verification in the Basic Court - original documents 12 EUR, the translation of a document 6 EUR; - The verification in the Ministry of Justice – tax on request 2 EUR plus 2 EUR for the verification of each paper, for translations € 2.00 per request and € 0.60 per sheet.. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem schriftlichen Angebot getrennt von der Notaryzer-Servicegebühr ausgewiesen; berechnet wird nichts, bevor Sie es annehmen.
Die Apostille selbst ist standardisiert und wird ohne Übersetzung anerkannt. Das Dokument ist auf Montenegrinisch oder Serbisch abgefasst; die meisten Empfänger im Ausland wünschen eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in ihre Sprache, die wir im selben Auftrag hinzufügen.
Das Übereinkommen ist für das Land Montenegro seit 3. Juni 2006 in Kraft.
Ausstellungsland Montenegro: Apostille für Ihre Dokumente
Zuständige Behörde, Übersetzung und weltweite Zustellung in einer Anfrage, Angebot vor der Zahlung.
Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]