Apostille Griechenland für die Verwendung im Ausland
Dokumente aus dem Ausstellungsland Griechenland – Urkunden, Diplome, Gerichts- und Notarurkunden, Unternehmensunterlagen – erhalten die Apostille von der dort bestimmten Behörde und werden dann in 123 Vertragsstaaten anerkannt. Wir organisieren Apostille, Übersetzung und Zustellung, wo immer Sie sind.
Wir erledigen das für Sie
- Apostille ab 8 Stunden
- Schriftliches Angebot vor der Zahlung
- Verschlüsselt, ohne Konto
Bestimmte zuständige Behörde (Art. 6)
- [click here for the previous authorities]
- The Regions for all documents issued by the services/ offices of the Regional Self Government;
- The Decentralized Administrations, for all documents issued by:
- The public civil services of the Regions that do not fall under the competence of the Regional Self Governement;
- Legal Entities of Public Law;
HCCH-Eintrag aktualisiert am 02 August 2023
- 1Scan hochladenWir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
- 2Mit dem Smartphone verifizierenAusweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
- 3Wir beschaffen die ApostilleZuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
- 4ZugestelltKurier weltweit oder geschützter Download
Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für ein Dokument aus dem Ausstellungsland Griechenland ist daher die dort bestimmte Behörde zuständig; kein anderes Land kann die Apostille erteilen. Wir koordinieren die Einreichung vor Ort, der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst, und das Dokument kommt mit Apostille zurück – per Kurier oder, sofern das Land elektronische Apostillen ausstellt, als verifiziertes PDF.
Typische Anfragen aus dem Ausstellungsland Griechenland betreffen Immobilien, Erbschaften und Renten. EU-Mitglied: Personenstandsurkunden sind befreit, und einige bilaterale Abkommen gehen weiter; griechische Übersetzungen durch einen Rechtsanwalt oder den amtlichen Übersetzungsdienst sind dennoch erforderlich.
Behördengebühr: No charge. (amtliche Gebühr, in Ihrem Angebot 1:1 weitergegeben)
- www.apdattikis.gov.gr
- e-apostille.gov.gr
- e-apostille.gov.gr
- www.gov.gr
Wo eine Apostille aus dem Ausstellungsland Griechenland nicht genügt
Zwischen dem Ausstellungsland Griechenland und den folgenden Staaten gilt ein Einspruch nach Artikel 12 – Dokumente für diese Staaten benötigen eine konsularische Legalisation, die wir stattdessen organisieren:
- Griechenland → Vereinigte StaatenApostille
- Griechenland → Vereinigtes KönigreichApostille
- Griechenland → DeutschlandMeist keine Apostille (bilaterales Abkommen)
- Griechenland → FrankreichApostille
- Griechenland → SpanienApostille
- Griechenland → ItalienApostille
- Griechenland → NiederlandeApostille
- Griechenland → TürkeiApostille
- Griechenland → Vereinigte Arabische EmirateLegalisation erforderlich
- Griechenland → KanadaApostille
- Griechenland → AustralienApostille
- Griechenland → SchweizApostille
Ausstellungsland Griechenland: Dokumente, für die wir die Apostille besorgen
Wo wird Ihr Dokument verwendet? (Ausstellungsland Griechenland)
Wählen Sie Zielland und Dokumentart, um den genauen Weg zu sehen und mit vorausgefüllten Angaben zu starten.
Apostille Griechenland: Fragen
Nach Artikel 6 des Übereinkommens hat das Ausstellungsland Griechenland bestimmt: [click here for the previous authorities]; The Regions for all documents issued by the services/ offices of the Regional Self Government;; The Decentralized Administrations, for all documents issued by:; The public civil services of the Regions that do not fall under the competence of the Regional Self Governement;. Der Notar prüft Ihre Anfrage, und wir leiten das Dokument an die richtige Stelle.
In allen Vertragsstaaten außer: Algerien, Bangladesch, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Tunesien und Usbekistan. Zwischen diesen Staaten und dem Ausstellungsland gilt ein Einspruch nach Artikel 12, daher benötigen Dokumente für sie stattdessen eine konsularische Legalisation. Nichtvertragsstaaten (zum Beispiel VAE, Katar, Ägypten) verlangen stets eine Legalisation.
Die bei der HCCH hinterlegte Behördengebühr: No charge.. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem schriftlichen Angebot getrennt von der Notaryzer-Servicegebühr ausgewiesen; berechnet wird nichts, bevor Sie es annehmen.
Die Apostille selbst ist standardisiert und wird ohne Übersetzung anerkannt. Das Dokument ist auf Griechisch abgefasst; die meisten Empfänger im Ausland wünschen eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in ihre Sprache, die wir im selben Auftrag hinzufügen.
Das Übereinkommen ist für das Land Griechenland seit 18. Mai 1985 in Kraft.
Ausstellungsland Griechenland: Apostille für Ihre Dokumente
Zuständige Behörde, Übersetzung und weltweite Zustellung in einer Anfrage, Angebot vor der Zahlung.
Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]