Apostille Norwegen für die Verwendung im Ausland
Dokumente aus dem Ausstellungsland Norwegen – Urkunden, Diplome, Gerichts- und Notarurkunden, Unternehmensunterlagen – erhalten die Apostille von der dort bestimmten Behörde und werden dann in 130 Vertragsstaaten anerkannt. Wir organisieren Apostille, Übersetzung und Zustellung, wo immer Sie sind.
Wir erledigen das für Sie
- Apostille ab 8 Stunden
- Schriftliches Angebot vor der Zahlung
- Verschlüsselt, ohne Konto
Bestimmte zuständige Behörde (Art. 6)
- The County Governors
- Royal Norwegian Ministry of Foreign Affairs
HCCH-Eintrag aktualisiert am 19 February 2024
- 1Scan hochladenWir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
- 2Mit dem Smartphone verifizierenAusweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
- 3Wir beschaffen die ApostilleZuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
- 4ZugestelltKurier weltweit oder geschützter Download
Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für ein Dokument aus dem Ausstellungsland Norwegen ist daher die dort bestimmte Behörde zuständig; kein anderes Land kann die Apostille erteilen. Wir koordinieren die Einreichung vor Ort, der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst, und das Dokument kommt mit Apostille zurück – per Kurier oder, sofern das Land elektronische Apostillen ausstellt, als verifiziertes PDF.
Typische Anfragen aus dem Ausstellungsland Norwegen betreffen Beschäftigung, Registrierung im Gesundheitswesen und Aufenthalt. EWR-, aber kein EU-Staat: Die Verordnung 2016/1191 gilt nicht, daher benötigen Personenstandsurkunden die Apostille; Englisch wird weitgehend akzeptiert.
Behördengebühr: No charge (amtliche Gebühr, in Ihrem Angebot 1:1 weitergegeben)
- www.regjeringen.no
- www.regjeringen.no
- www.statsforvalteren.no
Wo eine Apostille aus dem Ausstellungsland Norwegen nicht genügt
Kein Vertragsstaat hat einen geltenden Einspruch gegen das Ausstellungsland Norwegen erhoben: Die Apostille wird in allen anderen Vertragsstaaten anerkannt. Nichtvertragsstaaten (VAE, Katar, Ägypten, Irak …) verlangen weiterhin eine konsularische Legalisation.
- Norwegen → Vereinigte StaatenApostille
- Norwegen → Vereinigtes KönigreichApostille
- Norwegen → DeutschlandApostille
- Norwegen → FrankreichApostille
- Norwegen → SpanienApostille
- Norwegen → ItalienApostille
- Norwegen → NiederlandeApostille
- Norwegen → TürkeiApostille
- Norwegen → Vereinigte Arabische EmirateLegalisation erforderlich
- Norwegen → KanadaApostille
- Norwegen → AustralienApostille
- Norwegen → SchweizApostille
Ausstellungsland Norwegen: Dokumente, für die wir die Apostille besorgen
Wo wird Ihr Dokument verwendet? (Ausstellungsland Norwegen)
Wählen Sie Zielland und Dokumentart, um den genauen Weg zu sehen und mit vorausgefüllten Angaben zu starten.
Apostille Norwegen: Fragen
Nach Artikel 6 des Übereinkommens hat das Ausstellungsland Norwegen bestimmt: The County Governors; Royal Norwegian Ministry of Foreign Affairs. Der Notar prüft Ihre Anfrage, und wir leiten das Dokument an die richtige Stelle.
In allen anderen Vertragsstaaten – gegen das Ausstellungsland Norwegen gilt kein Einspruch. Nichtvertragsstaaten (zum Beispiel VAE, Katar, Ägypten) verlangen weiterhin eine konsularische Legalisation.
Die bei der HCCH hinterlegte Behördengebühr: No charge. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem schriftlichen Angebot getrennt von der Notaryzer-Servicegebühr ausgewiesen; berechnet wird nichts, bevor Sie es annehmen.
Die Apostille selbst ist standardisiert und wird ohne Übersetzung anerkannt. Das Dokument ist auf Norwegisch oder Englisch abgefasst; die meisten Empfänger im Ausland wünschen eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in ihre Sprache, die wir im selben Auftrag hinzufügen.
Das Übereinkommen ist für das Land Norwegen seit 29. Juli 1983 in Kraft.
Ausstellungsland Norwegen: Apostille für Ihre Dokumente
Zuständige Behörde, Übersetzung und weltweite Zustellung in einer Anfrage, Angebot vor der Zahlung.
Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]