Apostille Dänemark für die Verwendung im Ausland
Dokumente aus dem Ausstellungsland Dänemark – Urkunden, Diplome, Gerichts- und Notarurkunden, Unternehmensunterlagen – erhalten die Apostille von der dort bestimmten Behörde und werden dann in 128 Vertragsstaaten anerkannt. Wir organisieren Apostille, Übersetzung und Zustellung, wo immer Sie sind.
Wir erledigen das für Sie
- Apostille ab 8 Stunden
- Schriftliches Angebot vor der Zahlung
- Verschlüsselt, ohne Konto
Bestimmte zuständige Behörde (Art. 6)
- Ministry of Foreign Affairs
HCCH-Eintrag aktualisiert am 29 March 2023
- 1Scan hochladenWir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
- 2Mit dem Smartphone verifizierenAusweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
- 3Wir beschaffen die ApostilleZuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
- 4ZugestelltKurier weltweit oder geschützter Download
Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für ein Dokument aus dem Ausstellungsland Dänemark ist daher die dort bestimmte Behörde zuständig; kein anderes Land kann die Apostille erteilen. Wir koordinieren die Einreichung vor Ort, der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst, und das Dokument kommt mit Apostille zurück – per Kurier oder, sofern das Land elektronische Apostillen ausstellt, als verifiziertes PDF.
Typische Anfragen aus dem Ausstellungsland Dänemark betreffen in Dänemark geschlossene Ehen und grenzüberschreitende Beschäftigung. EU-Mitglied: Personenstandsurkunden sind befreit; einige bilaterale Abkommen erfassen weitere Urkunden; für Unternehmensdokumente und Diplome kann dennoch eine Apostille verlangt werden.
Behördengebühr: 230 DKK E-Register: https://dys.um.dk/ver (amtliche Gebühr, in Ihrem Angebot 1:1 weitergegeben)
- dys.um.dk
- um.dk
- um.dk
Wo eine Apostille aus dem Ausstellungsland Dänemark nicht genügt
Zwischen dem Ausstellungsland Dänemark und den folgenden Staaten gilt ein Einspruch nach Artikel 12 – Dokumente für diese Staaten benötigen eine konsularische Legalisation, die wir stattdessen organisieren:
- Dänemark → Vereinigte StaatenApostille
- Dänemark → Vereinigtes KönigreichApostille
- Dänemark → DeutschlandApostille
- Dänemark → FrankreichApostille
- Dänemark → SpanienApostille
- Dänemark → ItalienApostille
- Dänemark → NiederlandeApostille
- Dänemark → TürkeiApostille
- Dänemark → Vereinigte Arabische EmirateLegalisation erforderlich
- Dänemark → KanadaApostille
- Dänemark → AustralienApostille
- Dänemark → SchweizApostille
Ausstellungsland Dänemark: Dokumente, für die wir die Apostille besorgen
Wo wird Ihr Dokument verwendet? (Ausstellungsland Dänemark)
Wählen Sie Zielland und Dokumentart, um den genauen Weg zu sehen und mit vorausgefüllten Angaben zu starten.
Apostille Dänemark: Fragen
Nach Artikel 6 des Übereinkommens hat das Ausstellungsland Dänemark bestimmt: Ministry of Foreign Affairs. Der Notar prüft Ihre Anfrage, und wir leiten das Dokument an die richtige Stelle.
In allen Vertragsstaaten außer: Bangladesch und Pakistan. Zwischen diesen Staaten und dem Ausstellungsland gilt ein Einspruch nach Artikel 12, daher benötigen Dokumente für sie stattdessen eine konsularische Legalisation. Nichtvertragsstaaten (zum Beispiel VAE, Katar, Ägypten) verlangen stets eine Legalisation.
Die bei der HCCH hinterlegte Behördengebühr: 230 DKK E-Register: https://dys.um.dk/ver. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem schriftlichen Angebot getrennt von der Notaryzer-Servicegebühr ausgewiesen; berechnet wird nichts, bevor Sie es annehmen.
Die Apostille selbst ist standardisiert und wird ohne Übersetzung anerkannt. Das Dokument ist auf Dänisch oder Englisch abgefasst; die meisten Empfänger im Ausland wünschen eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in ihre Sprache, die wir im selben Auftrag hinzufügen.
Das Übereinkommen ist für das Land Dänemark seit 29. Dezember 2006 in Kraft.
Ausstellungsland Dänemark: Apostille für Ihre Dokumente
Zuständige Behörde, Übersetzung und weltweite Zustellung in einer Anfrage, Angebot vor der Zahlung.
Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]