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Notaryzer
Apostille nach Ausstellungsland

Apostille Mongolei für die Verwendung im Ausland

Dokumente aus dem Ausstellungsland Mongolei – Urkunden, Diplome, Gerichts- und Notarurkunden, Unternehmensunterlagen – erhalten die Apostille von der dort bestimmten Behörde und werden dann in 125 Vertragsstaaten anerkannt. Wir organisieren Apostille, Übersetzung und Zustellung, wo immer Sie sind.

Apostille

Wir erledigen das für Sie

  • Apostille ab 8 Stunden
  • Schriftliches Angebot vor der Zahlung
  • Verschlüsselt, ohne Konto
Jetzt starten
Vertragsstaat seit 2009 Mongolisch

Bestimmte zuständige Behörde (Art. 6)

  • Ministry of Foreign Affairs of Mongolia
  • (Монгол улсын Гадаад Харилцааны Яам)

HCCH-Eintrag aktualisiert am 02 December 2019

  1. 1
    Scan hochladen
    Wir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
  2. 2
    Mit dem Smartphone verifizieren
    Ausweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
  3. 3
    Wir beschaffen die Apostille
    Zuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
  4. 4
    Zugestellt
    Kurier weltweit oder geschützter Download

Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für ein Dokument aus dem Ausstellungsland Mongolei ist daher die dort bestimmte Behörde zuständig; kein anderes Land kann die Apostille erteilen. Wir koordinieren die Einreichung vor Ort, der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst, und das Dokument kommt mit Apostille zurück – per Kurier oder, sofern das Land elektronische Apostillen ausstellt, als verifiziertes PDF.

Typische Anfragen aus dem Ausstellungsland Mongolei betreffen Beschäftigung, Studium und Familienangelegenheiten. Deutschland, Österreich, Belgien, Finnland und Griechenland haben gegen den Beitritt der Mongolei Einspruch erhoben; zwischen diesen Staaten werden Urkunden stattdessen legalisiert.

Behördengebühr: 22.500 tugrug (Mongolian currency, 1 USD equals to 2 600 ₮) (amtliche Gebühr, in Ihrem Angebot 1:1 weitergegeben)

  • consul.mn
  • www.mfa.gov.mn

Wo eine Apostille aus dem Ausstellungsland Mongolei nicht genügt

Zwischen dem Ausstellungsland Mongolei und den folgenden Staaten gilt ein Einspruch nach Artikel 12 – Dokumente für diese Staaten benötigen eine konsularische Legalisation, die wir stattdessen organisieren:

Ausstellungsland Mongolei: Dokumente, für die wir die Apostille besorgen

Wo wird Ihr Dokument verwendet? (Ausstellungsland Mongolei)

Wählen Sie Zielland und Dokumentart, um den genauen Weg zu sehen und mit vorausgefüllten Angaben zu starten.

Wählen Sie das Zielland, um den genauen Weg zu sehen – Dokument: Geburtsurkunde, Ausstellungsland: Mongolei.

Apostille Mongolei: Fragen

Nach Artikel 6 des Übereinkommens hat das Ausstellungsland Mongolei bestimmt: Ministry of Foreign Affairs of Mongolia; (Монгол улсын Гадаад Харилцааны Яам). Der Notar prüft Ihre Anfrage, und wir leiten das Dokument an die richtige Stelle.

In allen Vertragsstaaten außer: Österreich, Belgien, Finnland, Deutschland und Griechenland. Zwischen diesen Staaten und dem Ausstellungsland gilt ein Einspruch nach Artikel 12, daher benötigen Dokumente für sie stattdessen eine konsularische Legalisation. Nichtvertragsstaaten (zum Beispiel VAE, Katar, Ägypten) verlangen stets eine Legalisation.

Die bei der HCCH hinterlegte Behördengebühr: 22.500 tugrug (Mongolian currency, 1 USD equals to 2 600 ₮). Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem schriftlichen Angebot getrennt von der Notaryzer-Servicegebühr ausgewiesen; berechnet wird nichts, bevor Sie es annehmen.

Die Apostille selbst ist standardisiert und wird ohne Übersetzung anerkannt. Das Dokument ist auf Mongolisch abgefasst; die meisten Empfänger im Ausland wünschen eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in ihre Sprache, die wir im selben Auftrag hinzufügen.

Das Übereinkommen ist für das Land Mongolei seit 31. Dezember 2009 in Kraft.

Ausstellungsland Mongolei: Apostille für Ihre Dokumente

Zuständige Behörde, Übersetzung und weltweite Zustellung in einer Anfrage, Angebot vor der Zahlung.

Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]