Apostille Hongkong für die Verwendung im Ausland
Dokumente aus dem Ausstellungsland Hongkong – Urkunden, Diplome, Gerichts- und Notarurkunden, Unternehmensunterlagen – erhalten die Apostille von der dort bestimmten Behörde und werden dann in 130 Vertragsstaaten anerkannt. Wir organisieren Apostille, Übersetzung und Zustellung, wo immer Sie sind.
Wir erledigen das für Sie
- Apostille ab 8 Stunden
- Schriftliches Angebot vor der Zahlung
- Verschlüsselt, ohne Konto
Bestimmte zuständige Behörde (Art. 6)
Nach Artikel 6 bestimmt; Einzelheiten auf Anfrage.
- 1Scan hochladenWir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
- 2Mit dem Smartphone verifizierenAusweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
- 3Wir beschaffen die ApostilleZuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
- 4ZugestelltKurier weltweit oder geschützter Download
Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für ein Dokument aus dem Ausstellungsland Hongkong ist daher die dort bestimmte Behörde zuständig; kein anderes Land kann die Apostille erteilen. Wir koordinieren die Einreichung vor Ort, der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst, und das Dokument kommt mit Apostille zurück – per Kurier oder, sofern das Land elektronische Apostillen ausstellt, als verifiziertes PDF.
Typische Anfragen aus dem Ausstellungsland Hongkong betreffen Unternehmensgründung, Bankgeschäfte und Beschäftigung. Hongkong wendet das Übereinkommen seit 1965 über das Vereinigte Königreich an; englischsprachige Urkunden werden ohne Übersetzung anerkannt.
Wo eine Apostille aus dem Ausstellungsland Hongkong nicht genügt
Kein Vertragsstaat hat einen geltenden Einspruch gegen das Ausstellungsland Hongkong erhoben: Die Apostille wird in allen anderen Vertragsstaaten anerkannt. Nichtvertragsstaaten (VAE, Katar, Ägypten, Irak …) verlangen weiterhin eine konsularische Legalisation.
- Hongkong → Vereinigte StaatenApostille
- Hongkong → Vereinigtes KönigreichApostille
- Hongkong → DeutschlandApostille
- Hongkong → FrankreichApostille
- Hongkong → SpanienApostille
- Hongkong → ItalienApostille
- Hongkong → NiederlandeApostille
- Hongkong → TürkeiApostille
- Hongkong → Vereinigte Arabische EmirateLegalisation erforderlich
- Hongkong → KanadaApostille
- Hongkong → AustralienApostille
- Hongkong → SchweizApostille
Ausstellungsland Hongkong: Dokumente, für die wir die Apostille besorgen
Wo wird Ihr Dokument verwendet? (Ausstellungsland Hongkong)
Wählen Sie Zielland und Dokumentart, um den genauen Weg zu sehen und mit vorausgefüllten Angaben zu starten.
Apostille Hongkong: Fragen
Das Ausstellungsland Hongkong bestimmt seine zuständigen Behörden nach Artikel 6 des Übereinkommens; der Notar prüft Ihre Anfrage, und wir leiten das Dokument an die richtige Stelle.
In allen anderen Vertragsstaaten – gegen das Ausstellungsland Hongkong gilt kein Einspruch. Nichtvertragsstaaten (zum Beispiel VAE, Katar, Ägypten) verlangen weiterhin eine konsularische Legalisation.
Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem schriftlichen Angebot getrennt von der Notaryzer-Servicegebühr ausgewiesen; berechnet wird nichts, bevor Sie es annehmen.
Die Apostille selbst ist standardisiert und wird ohne Übersetzung anerkannt. Das Dokument ist auf Chinesisch oder Englisch abgefasst; die meisten Empfänger im Ausland wünschen eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in ihre Sprache, die wir im selben Auftrag hinzufügen.
Das Übereinkommen ist für das Land Hongkong seit 1. Juli 1997 in Kraft.
Ausstellungsland Hongkong: Apostille für Ihre Dokumente
Zuständige Behörde, Übersetzung und weltweite Zustellung in einer Anfrage, Angebot vor der Zahlung.
Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]