Apostille Dominikanische Republik für die Verwendung im Ausland
Dokumente aus dem Ausstellungsland Dominikanische Republik – Urkunden, Diplome, Gerichts- und Notarurkunden, Unternehmensunterlagen – erhalten die Apostille von der dort bestimmten Behörde und werden dann in 129 Vertragsstaaten anerkannt. Wir organisieren Apostille, Übersetzung und Zustellung, wo immer Sie sind.
Wir erledigen das für Sie
- Apostille ab 8 Stunden
- Schriftliches Angebot vor der Zahlung
- Verschlüsselt, ohne Konto
Bestimmte zuständige Behörde (Art. 6)
- Ministerio de Relaciones Exteriores de la República Dominicana (MIREX)
- Dirección de Legalización de Documentos de la Sede Central de la Cancillería
HCCH-Eintrag aktualisiert am 07 February 2024
- 1Scan hochladenWir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
- 2Mit dem Smartphone verifizierenAusweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
- 3Wir beschaffen die ApostilleZuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
- 4ZugestelltKurier weltweit oder geschützter Download
Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für ein Dokument aus dem Ausstellungsland Dominikanische Republik ist daher die dort bestimmte Behörde zuständig; kein anderes Land kann die Apostille erteilen. Wir koordinieren die Einreichung vor Ort, der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst, und das Dokument kommt mit Apostille zurück – per Kurier oder, sofern das Land elektronische Apostillen ausstellt, als verifiziertes PDF.
Typische Anfragen aus dem Ausstellungsland Dominikanische Republik betreffen Eheschließung, Immobilien und Aufenthalt. Deutschland hat gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik Einspruch erhoben; zwischen beiden Staaten werden Urkunden stattdessen legalisiert.
Behördengebühr: Tax fee: RD$620.00 VIP fee: RD$1,120.00 Consular documents: RD$720.00 (amtliche Gebühr, in Ihrem Angebot 1:1 weitergegeben)
- www.mirex.gob.do
- mirex.gob.do
- servicios.mirex.gob.do
Wo eine Apostille aus dem Ausstellungsland Dominikanische Republik nicht genügt
Zwischen dem Ausstellungsland Dominikanische Republik und den folgenden Staaten gilt ein Einspruch nach Artikel 12 – Dokumente für diese Staaten benötigen eine konsularische Legalisation, die wir stattdessen organisieren:
- Dominikanische Republik → Vereinigte StaatenApostille
- Dominikanische Republik → Vereinigtes KönigreichApostille
- Dominikanische Republik → DeutschlandKeine Apostille – stattdessen Legalisation
- Dominikanische Republik → FrankreichApostille
- Dominikanische Republik → SpanienApostille
- Dominikanische Republik → ItalienApostille
- Dominikanische Republik → NiederlandeApostille
- Dominikanische Republik → TürkeiApostille
- Dominikanische Republik → Vereinigte Arabische EmirateLegalisation erforderlich
- Dominikanische Republik → KanadaApostille
- Dominikanische Republik → AustralienApostille
- Dominikanische Republik → SchweizApostille
Ausstellungsland Dominikanische Republik: Dokumente, für die wir die Apostille besorgen
Wo wird Ihr Dokument verwendet? (Ausstellungsland Dominikanische Republik)
Wählen Sie Zielland und Dokumentart, um den genauen Weg zu sehen und mit vorausgefüllten Angaben zu starten.
Apostille Dominikanische Republik: Fragen
Nach Artikel 6 des Übereinkommens hat das Ausstellungsland Dominikanische Republik bestimmt: Ministerio de Relaciones Exteriores de la República Dominicana (MIREX); Dirección de Legalización de Documentos de la Sede Central de la Cancillería. Der Notar prüft Ihre Anfrage, und wir leiten das Dokument an die richtige Stelle.
In allen Vertragsstaaten außer: Deutschland. Zwischen diesen Staaten und dem Ausstellungsland gilt ein Einspruch nach Artikel 12, daher benötigen Dokumente für sie stattdessen eine konsularische Legalisation. Nichtvertragsstaaten (zum Beispiel VAE, Katar, Ägypten) verlangen stets eine Legalisation.
Die bei der HCCH hinterlegte Behördengebühr: Tax fee: RD$620.00 VIP fee: RD$1,120.00 Consular documents: RD$720.00. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem schriftlichen Angebot getrennt von der Notaryzer-Servicegebühr ausgewiesen; berechnet wird nichts, bevor Sie es annehmen.
Die Apostille selbst ist standardisiert und wird ohne Übersetzung anerkannt. Das Dokument ist auf Spanisch abgefasst; die meisten Empfänger im Ausland wünschen eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in ihre Sprache, die wir im selben Auftrag hinzufügen.
Das Übereinkommen ist für das Land Dominikanische Republik seit 30. August 2009 in Kraft.
Ausstellungsland Dominikanische Republik: Apostille für Ihre Dokumente
Zuständige Behörde, Übersetzung und weltweite Zustellung in einer Anfrage, Angebot vor der Zahlung.
Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]