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Notaryzer
MEA-Apostille

Apostille Indien für die Verwendung im Ausland

Dokumente aus dem Ausstellungsland Indien – Urkunden, Diplome, Gerichts- und Notarurkunden, Unternehmensunterlagen – erhalten die Apostille von der dort bestimmten Behörde und werden dann in 128 Vertragsstaaten anerkannt. Wir organisieren Apostille, Übersetzung und Zustellung, wo immer Sie sind.

Apostille

Wir erledigen das für Sie

  • Apostille ab 8 Stunden
  • Schriftliches Angebot vor der Zahlung
  • Verschlüsselt, ohne Konto
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Vertragsstaat seit 2005 Englisch, Hindi

Bestimmte zuständige Behörde (Art. 6)

  • Ministry of External Affairs of the Government of India

HCCH-Eintrag aktualisiert am 05 September 2024

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    Scan hochladen
    Wir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
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    Mit dem Smartphone verifizieren
    Ausweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
  3. 3
    Wir beschaffen die Apostille
    Zuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
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    Zugestellt
    Kurier weltweit oder geschützter Download

Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für ein Dokument aus dem Ausstellungsland Indien ist daher die dort bestimmte Behörde zuständig; kein anderes Land kann die Apostille erteilen. Wir koordinieren die Einreichung vor Ort, der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst, und das Dokument kommt mit Apostille zurück – per Kurier oder, sofern das Land elektronische Apostillen ausstellt, als verifiziertes PDF.

Behördengebühr: Indian Rs. 50.00 (amtliche Gebühr, in Ihrem Angebot 1:1 weitergegeben)

  • www.mea.gov.in
  • www.mea.gov.in

MEA-Apostille: das amtliche Verfahren im Ausstellungsland Indien

In Indien stellt das Ministry of External Affairs (MEA), Consular, Passport & Visa Division, Apostillen über ausgelagerte Annahmestellen in den großen Städten aus. Die Dokumente werden zunächst von dem Bundesstaat authentifiziert, der sie ausgestellt hat – bei Personenstandsdokumenten vom Home Department oder General Administration Department des Bundesstaats, bei Bildungsdokumenten vom Human Resource Development / Education Department des Bundesstaats – bzw. bei zentralstaatlichen Dokumenten von der zuständigen zentralen Stelle. Deutschland erkennt indische Apostillen nicht an (Widerspruch seit 2005); für Deutschland überprüfen stattdessen die deutschen Auslandsvertretungen indische Dokumente.

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    Authentifizierung durch den Bundesstaat

    Personenstandsdokumente (Geburt, Ehe, Polizei) durch Home/GAD des Bundesstaats; Abschlüsse und Schulzeugnisse durch das HRD/Education Department des Bundesstaats oder die regionale Behörde der Universität; Handelsdokumente durch die Handelskammer.

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    Einreichung beim MEA über eine Annahmestelle

    Die Dokumente werden mit dem authentifizierten Original bei einer vom MEA autorisierten Annahmestelle abgegeben.

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    Apostille

    Das MEA bringt den Apostille-Aufkleber mit einer eindeutigen, online überprüfbaren ID an.

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    Übersetzung & Zustellung

    Übersetzung, wo das Zielland sie verlangt; weltweite Zustellung.

Vor der Apostille – nach Dokument
  • Geburt, Ehe, Tod: Urkunde des städtischen Registrars, authentifiziert durch das Home Department/GAD des Bundesstaats.
  • Abschluss / Notenblätter: Authentifizierung durch das HRD oder Education Department des Bundesstaats.
  • Polizeiliches Führungszeugnis: PCC von Passport Seva / RPO oder der Polizei des Bundesstaats.
  • Handelsdokumente: Bescheinigung der Handelskammer.

Wo eine Apostille aus dem Ausstellungsland Indien nicht genügt

Zwischen dem Ausstellungsland Indien und den folgenden Staaten gilt ein Einspruch nach Artikel 12 – Dokumente für diese Staaten benötigen eine konsularische Legalisation, die wir stattdessen organisieren:

Ausstellungsland Indien: Dokumente, für die wir die Apostille besorgen

Wo wird Ihr Dokument verwendet? (Ausstellungsland Indien)

Wählen Sie Zielland und Dokumentart, um den genauen Weg zu sehen und mit vorausgefüllten Angaben zu starten.

Wählen Sie das Zielland, um den genauen Weg zu sehen – Dokument: Geburtsurkunde, Ausstellungsland: Indien.

Apostille Indien: Fragen

Nein. Deutschland hat 2005 dem Beitritt Indiens widersprochen, sodass das Übereinkommen zwischen beiden Ländern nicht gilt. Indische Dokumente für Deutschland werden über die Deutsche Botschaft bzw. die deutschen Generalkonsulate in Indien überprüft.

In allen anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens – im Vereinigten Königreich, in den USA, Spanien, Italien, den Niederlanden, Australien, den Golfstaaten des Übereinkommens und weiteren.

Nach Artikel 6 des Übereinkommens hat das Ausstellungsland Indien bestimmt: Ministry of External Affairs of the Government of India. Der Notar prüft Ihre Anfrage, und wir leiten das Dokument an die richtige Stelle.

In allen Vertragsstaaten außer: China und Deutschland. Zwischen diesen Staaten und dem Ausstellungsland gilt ein Einspruch nach Artikel 12, daher benötigen Dokumente für sie stattdessen eine konsularische Legalisation. Nichtvertragsstaaten (zum Beispiel VAE, Katar, Ägypten) verlangen stets eine Legalisation.

Die bei der HCCH hinterlegte Behördengebühr: Indian Rs. 50.00. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem schriftlichen Angebot getrennt von der Notaryzer-Servicegebühr ausgewiesen; berechnet wird nichts, bevor Sie es annehmen.

Die Apostille selbst ist standardisiert und wird ohne Übersetzung anerkannt. Das Dokument ist auf Englisch oder Hindi abgefasst; die meisten Empfänger im Ausland wünschen eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in ihre Sprache, die wir im selben Auftrag hinzufügen.

Das Übereinkommen ist für das Land Indien seit 14. Juli 2005 in Kraft.

Ausstellungsland Indien: Apostille für Ihre Dokumente

Zuständige Behörde, Übersetzung und weltweite Zustellung in einer Anfrage, Angebot vor der Zahlung.

Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]