Apostille für das Zielland China aus jedem Vertragsstaat
Eine Apostille genügt.
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Die meisten Ausstellungsländer → China
Eine Apostille genügt.
Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.
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- 3Wir beschaffen die ApostilleZuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
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Für den Staat China gilt das Haager Apostille-Übereinkommen seit 7. November 2023. Öffentliche Urkunden aus anderen Vertragsstaaten – Personenstandsurkunden, Diplome, Führungszeugnisse, notarielle Urkunden, Gerichtsentscheidungen und Unternehmensdokumente – werden dort mit einer Apostille des Ausstellungslandes anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt. Ein Schritt über Botschaft oder Konsulat ist nicht erforderlich.
In Festlandchina stellen das Außenministerium und autorisierte lokale Foreign Affairs Offices Apostillen aus; für bestimmte Handelsdokumente wie Ursprungszeugnisse kann dies der China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT) übernehmen. Die meisten chinesischen Personenstands- und Bildungsdokumente werden zunächst von einem chinesischen Notariat in eine notarielle Bescheinigung umgewandelt, bevor sie apostilliert werden können. Hongkong und Macau wenden das Übereinkommen seit Jahrzehnten über eigene Behörden an.
Indien hat Einspruch gegen den Beitritt Chinas erhoben; zwischen China und Indien wird die Apostille daher nicht anerkannt, und es gilt weiterhin die Legalisation. Mit anderen Vertragsstaaten genügt eine Apostille.
Chinesische Empfänger – Marktaufsichtsbehörden bei Firmenregistrierungen, Gerichte, Universitäten, Ein- und Ausreise- sowie Arbeitserlaubnisbehörden – verlangen in der Regel eine chinesische Übersetzung, die meist von einem Übersetzungsunternehmen in China angefertigt oder beglaubigt wird. Typische Fälle sind die Gründung eines Unternehmens oder einer Tochtergesellschaft, Prozessvollmachten, Arbeitserlaubnisse (für die ein apostillierter Hochschulabschluss und ein Führungszeugnis nötig sind) sowie Ehe- und Familienvisa.
Notaryzer übernimmt alles aus einer Hand: Der Notar prüft Ihre Anfrage, wir organisieren die Apostille oder Legalisation im Ausstellungsland, kümmern uns um die Übersetzung und senden das Ergebnis an Sie oder direkt an den Empfänger im Zielland (China).
- Firmenregistrierung: apostillierter Registerauszug, Satzung, Vorstandsbeschluss und Passkopien der Direktoren
- Chinesische Dokumente: Holen Sie vor der Apostille eine notarielle Bescheinigung eines chinesischen Notariats ein
- Fragen Sie den chinesischen Empfänger vor der Übersetzung, welchen Übersetzungsanbieter er akzeptiert
Zielland China: Was jede Dokumentart braucht
Dargestellt für ein Dokument aus einem typischen Vertragsstaat; Ihr genaues Länderpaar prüfen Sie unten. EU-Befreiungen und bilaterale Abkommen decken nie alles ab.
| Dokumentart | Weg |
|---|---|
| Personenstandsurkunden | Apostille |
| Führungszeugnisse & Meldebescheinigungen | Apostille |
| Bildungs- & Berufsnachweise | Apostille |
| Notarielle Urkunden & Beglaubigungen | Apostille |
| Unternehmens- & Registerdokumente | Apostille |
| Gerichtsdokumente | Apostille |
| Export-, Handels- & Steuerdokumente | Apostille |
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Eine Apostille genügt.
Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.
Apostille für das Zielland China: Fragen
Ja – das Haager Apostille-Übereinkommen ist im Zielland China seit 7. November 2023 in Kraft. Apostillen aus anderen Vertragsstaaten werden anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt; für das Zielland China betrifft das: Indien.
Empfänger im Zielland China erwarten in der Regel Dokumente auf Chinesisch. Wir arbeiten mit beeidigten oder zertifizierten Übersetzern für diese Sprachen und wissen, wann auch die Unterschrift des Übersetzers mit einer Apostille versehen werden muss.
Ja. Festlandchina erkennt Apostillen anderer Vertragsstaaten an, eine konsularische Legalisation ist daher nicht mehr nötig. Ausnahme ist Indien: Wegen des indischen Einspruchs gilt das Übereinkommen nicht zwischen China und Indien.
Das Außenministerium und autorisierte lokale Foreign Affairs Offices; für bestimmte Handelsdokumente der CCPIT. Hongkong und Macau haben eigene zuständige Behörden.
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