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Notaryzer
DFA-Apostille

Philippinen: Apostille für Vollmacht

Zuständig für die Apostille – Dokument: Vollmacht, Ausstellungsland: Philippinen – ist: DFA nach Bestätigung durch den RTC. Wir organisieren sie für Sie – einschließlich eines aktuellen Originals und etwaiger Vorbeglaubigungen –, fügen bei Bedarf eine beeidigte Übersetzung hinzu und liefern weltweit.

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Wer stellt aus, wer erteilt die Apostille

Ausgestellt von

Notary Public; Bestätigung durch den Regional Trial Court

Apostille durch

DFA nach Bestätigung durch den RTC

Vor der Apostille: Notariell beglaubigt, anschließend vom Regional Trial Court (Office of the Clerk of Court) bestätigt.

Anerkennung mit Apostille – Vollmacht, Ausstellungsland Philippinen

Nicht anerkannt in: Deutschland (Einspruch nach Artikel 12) – Dokumente für diese Länder werden stattdessen legalisiert oder überprüft.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Textentwurf oder Vorlage des Empfängers (wir können eine zweisprachige Fassung erstellen)
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis des Unterzeichners
  • Zielland und, falls bekannt, die Anforderungen des Empfängers
  • Optional: beeidigte Übersetzung in die Zielsprache

Der Empfänger benötigt die Vollmacht in der Regel in seiner eigenen Sprache. Wir erstellen zweisprachige Texte, sodass eine gesonderte Übersetzung oft entfällt; andernfalls wird eine beeidigte Übersetzung hinzugefügt.

Philippinen: Fragen zur Apostille für Vollmacht

DFA nach Bestätigung durch den RTC. Ausgestellt von: Notary Public; Bestätigung durch den Regional Trial Court

Ja. Die Apostille muss im Ausstellungsland (Philippinen) erteilt werden, Sie müssen aber nicht vor Ort sein: Wir organisieren nach Möglichkeit ein geeignetes Original, die Einreichung bei der zuständigen Behörde und die Zustellung des Dokuments mit Apostille (Vollmacht) an jeden Ort. Der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst.

Zwischen dem Ausstellungsland Philippinen und folgenden Staaten gilt ein Einspruch nach Artikel 12: Deutschland. Dokumente für diese Länder werden stattdessen legalisiert oder überprüft. Nichtvertragsstaaten wie die VAE, Katar und Kuwait verlangen stets eine Legalisation.

Laut HCCH-Eintrag: Philippine pesos (Php) 100 for regular release; Php 200 for expedited release E-Register: https://e-registry.apostille.gov.ph/. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem Angebot gesondert ausgewiesen.

In den meisten Ländern ja – der Notar muss Ihre Unterschrift bezeugen und Sie identifizieren. Online-Fernbeglaubigungen gibt es in vielen US-Bundesstaaten, in Estland und einigen weiteren Ländern, und österreichische Notare bieten Beglaubigungen per Video für Urkunden an, die im Ausland verwendet werden. Wir buchen den Termin; die Unterzeichnung selbst dauert zehn Minuten.

Ja. Notare in den meisten Ländern beglaubigen Unterschriften auf Dokumenten in jeder Sprache, solange sie die Art des Dokuments erkennen können. Wir erstellen zweisprachige Texte, damit sowohl der Notar als auch der ausländische Empfänger sie lesen können.

Die Behörde, die im Land des Notars für notarielle Urkunden zuständig ist – in Deutschland das Landgericht, in den USA der Secretary of State, in Spanien das Notarkollegium, in Italien die Präfektur oder die procura. In einigen US-Bundesstaaten muss zuerst der County Clerk den Notar beglaubigen.

Vollmacht (Philippinen): Apostille und Zustellung

Aktuelles Original, Behörde, Übersetzung und Kurier in einer Anfrage – Angebot vor der Zahlung.

Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]