Apostille für das Zielland Südkorea aus jedem Vertragsstaat
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Eine Apostille genügt.
Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.
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- 3Wir beschaffen die ApostilleZuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
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Für den Staat Südkorea gilt das Haager Apostille-Übereinkommen seit 14. Juli 2007. Öffentliche Urkunden aus anderen Vertragsstaaten – Personenstandsurkunden, Diplome, Führungszeugnisse, notarielle Urkunden, Gerichtsentscheidungen und Unternehmensdokumente – werden dort mit einer Apostille des Ausstellungslandes anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt. Ein Schritt über Botschaft oder Konsulat ist nicht erforderlich.
Kein Vertragsstaat hat Einspruch gegen den Beitritt Koreas erhoben; Abschlusszeugnisse, Personenstandsurkunden, Führungszeugnisse und Unternehmensdokumente aus anderen Vertragsstaaten werden daher von der koreanischen Einwanderungsbehörde, Universitäten, Gerichten und dem Handelsregister mit Apostille anerkannt. Koreanische Dokumente für das Ausland apostilliert das Außenministerium, das auch online prüfbare e-Apostillen ausstellt.
Koreanische Empfänger verlangen in der Regel eine koreanische Übersetzung; üblich ist eine in Korea notariell beglaubigte Übersetzung. Führungszeugnisse für Visa sollen in der Regel aktuell sein – fragen Sie die empfangende Stelle, wie alt das Zeugnis sein darf.
Typische Fälle sind Hochschulabschlüsse und Führungszeugnisse für Lehrer- und andere Arbeitsvisa, Heiratsurkunden für Ehegattenvisa sowie Unternehmensdokumente für die Gründung einer Gesellschaft oder die Registrierung einer Zweigniederlassung in Korea.
Notaryzer übernimmt alles aus einer Hand: Der Notar prüft Ihre Anfrage, wir organisieren die Apostille oder Legalisation im Ausstellungsland, kümmern uns um die Übersetzung und senden das Ergebnis an Sie oder direkt an den Empfänger im Zielland (Südkorea).
- Lehrervisa: Lassen Sie sowohl den Hochschulabschluss als auch das Führungszeugnis im Ausstellungsstaat apostillieren
- Fragen Sie, ob der koreanische Empfänger die Übersetzung in Korea notariell beglaubigt haben möchte
- Bestellen Sie Führungszeugnisse möglichst kurz vor dem Antragsdatum
Zielland Südkorea: Was jede Dokumentart braucht
Dargestellt für ein Dokument aus einem typischen Vertragsstaat; Ihr genaues Länderpaar prüfen Sie unten. EU-Befreiungen und bilaterale Abkommen decken nie alles ab.
| Dokumentart | Weg |
|---|---|
| Personenstandsurkunden | Apostille |
| Führungszeugnisse & Meldebescheinigungen | Apostille |
| Bildungs- & Berufsnachweise | Apostille |
| Notarielle Urkunden & Beglaubigungen | Apostille |
| Unternehmens- & Registerdokumente | Apostille |
| Gerichtsdokumente | Apostille |
| Export-, Handels- & Steuerdokumente | Apostille |
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Eine Apostille genügt.
Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.
Apostille für das Zielland Südkorea: Fragen
Ja – das Haager Apostille-Übereinkommen ist im Zielland Südkorea seit 14. Juli 2007 in Kraft. Apostillen aus anderen Vertragsstaaten werden anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt.
Empfänger im Zielland Südkorea erwarten in der Regel Dokumente auf Koreanisch oder Englisch. Wir arbeiten mit beeidigten oder zertifizierten Übersetzern für diese Sprachen und wissen, wann auch die Unterschrift des Übersetzers mit einer Apostille versehen werden muss.
Ja. Dokumente aus anderen Vertragsstaaten brauchen nur die Apostille des Ausstellungsstaats, meist mit koreanischer Übersetzung.
Lassen Sie den Abschluss (oder, sofern akzeptiert, eine notariell beglaubigte Kopie) von der zuständigen Behörde des Ausstellungsstaats apostillieren; das Führungszeugnis braucht in der Regel eine eigene Apostille.
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