Vereinigtes Königreich: Apostille für Gerichtsurteile & Scheidungsurteile
Zuständig für die Apostille – Dokument: Gerichtsurteile & Scheidungsurteile, Ausstellungsland: Vereinigtes Königreich – ist: FCDO. Wir organisieren sie für Sie – einschließlich eines aktuellen Originals und etwaiger Vorbeglaubigungen –, fügen bei Bedarf eine beeidigte Übersetzung hinzu und liefern weltweit.
Apostille beantragen: Gerichtsurteile & Scheidungsurteile
Keine Zahlung vor dem Angebot- Scan hochladen, 2 Min.
- Mit dem Smartphone verifizieren
- Zustellung per Kurier oder Download
Wir erledigen das für Sie
- Apostille ab 8 Stunden
- Schriftliches Angebot vor der Zahlung
- Verschlüsselt, ohne Konto
- 1Scan hochladenWir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
- 2Mit dem Smartphone verifizierenAusweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
- 3Wir beschaffen die ApostilleZuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
- 4ZugestelltKurier weltweit oder geschützter Download
Wer stellt aus, wer erteilt die Apostille
Gericht (gesiegeltes Decree Absolute / Order)
FCDO
Anerkennung mit Apostille – Gerichtsurteile & Scheidungsurteile, Ausstellungsland Vereinigtes Königreich
- Vereinigtes Königreich → Vereinigte StaatenApostille
- Vereinigtes Königreich → DeutschlandApostille
- Vereinigtes Königreich → SpanienApostille
- Vereinigtes Königreich → ItalienApostille
- Vereinigtes Königreich → FrankreichApostille
- Vereinigtes Königreich → KanadaApostille
- Vereinigtes Königreich → AustralienApostille
- Vereinigtes Königreich → Vereinigte Arabische EmirateLegalisation erforderlich
- Vereinigtes Königreich → Saudi-ArabienApostille
- Vereinigtes Königreich → TürkeiApostille
- Vereinigtes Königreich → NiederlandeApostille
Was wir von Ihnen brauchen
- Beglaubigte Ausfertigung der Entscheidung mit Siegel (mit Ihrer Vollmacht können wir sie beim Gericht anfordern)
- Rechtskraftvermerk, soweit zutreffend
- Zielland und Zweck
- Sprache der Übersetzung
Beeidigte Übersetzung des vollständigen Urteils oder nur des Tenors, je nach Empfänger. Manche Staaten verlangen, dass auch die Übersetzung eine Apostille erhält.
Vereinigtes Königreich: Fragen zur Apostille für Gerichtsurteile & Scheidungsurteile
FCDO. Ausgestellt von: Gericht (gesiegeltes Decree Absolute / Order)
Ja. Die Apostille muss im Ausstellungsland (Vereinigtes Königreich) erteilt werden, Sie müssen aber nicht vor Ort sein: Wir organisieren nach Möglichkeit ein geeignetes Original, die Einreichung bei der zuständigen Behörde und die Zustellung des Dokuments mit Apostille (Gerichtsurteile & Scheidungsurteile) an jeden Ort. Der Notar prüft Ihre Anfrage zuerst.
Sie wird in allen anderen Vertragsstaaten anerkannt. Nichtvertragsstaaten wie die VAE, Katar und Kuwait verlangen stattdessen eine konsularische Legalisation.
Laut HCCH-Eintrag: Postal Service : £45 per apostille issued. Next-Day Service for approved high volume businesses : £40 per apostille issued. e-Apostille Service. Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben und in Ihrem Angebot gesondert ausgewiesen.
Viele Register akzeptieren eine abgekürzte Ausfertigung, die die Scheidung selbst abdeckt; Gerichte und Rentenversicherungsträger wollen oft die vollständige Entscheidung. Wir prüfen vor der Übersetzung, was der Empfänger benötigt – das spart Seiten.
Die Bestätigung des Gerichts, dass die Entscheidung rechtskräftig ist (decree absolute, Rechtskraftvermerk, certificado de firmeza, kesinleşme şerhi). Fast jede ausländische Behörde verlangt ihn auf einem Scheidungsurteil. Er wird vom Gericht auf der beglaubigten Ausfertigung angebracht und von der Apostille mit erfasst.
Die Anerkennungsregeln unterscheiden sich von Land zu Land. Innerhalb der EU erfolgt sie weitgehend automatisch; die Türkei, Indien und viele andere Staaten verlangen ein Eintragungs- oder Anerkennungsverfahren, für das das apostillierte, übersetzte Urteil das zentrale Dokument ist.
Gerichtsurteile & Scheidungsurteile aus anderen Ländern
Weitere Dokumente – Ausstellungsland Vereinigtes Königreich
Gerichtsurteile & Scheidungsurteile (Vereinigtes Königreich): Apostille und Zustellung
Aktuelles Original, Behörde, Übersetzung und Kurier in einer Anfrage – Angebot vor der Zahlung.
Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]