Apostille für das Zielland Iran aus jedem Vertragsstaat
Mindestens eines der beiden Länder ist kein Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens.
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Mindestens eines der beiden Länder ist kein Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens.
Dokumente durchlaufen die konsularische Legalisation: Beglaubigung durch die zuständige Behörde und das Außenministerium des Ausstellungslandes, anschließend durch die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes. Gebühren und Bearbeitungszeiten legt die Botschaft fest; wir übernehmen jeden Schritt und die Kurierwege.
- 1Scan hochladenWir prüfen ihn vorab und bestätigen den Weg
- 2Mit dem Smartphone verifizierenAusweis + Selfie, ca. 3 Minuten, dann Ihr Angebot
- 3Wir beschaffen die ApostilleZuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
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Der Staat Iran ist keine Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens. Dokumente für dieses Land durchlaufen daher die konsularische Legalisation: Die zuständige Behörde und das Außenministerium des Ausstellungslandes beglaubigen das Dokument, anschließend legalisiert es die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes (Iran).
Ausländische Dokumente für den Iran werden von der ausstellenden Behörde oder einem Notar bescheinigt, vom Außenministerium des Ausstellungsstaats beglaubigt und von der dortigen iranischen Botschaft oder dem Konsulat legalisiert. Iranische Behörden und Notare verlangen persische Übersetzungen, üblicherweise von einem amtlichen Übersetzer im Iran oder einem vereidigten Übersetzer im Ausstellungsstaat.
Iranische Dokumente für das Ausland werden meist von einem amtlichen Übersetzer im Iran übersetzt, von der iranischen Justiz und dem Außenministerium beglaubigt und anschließend von der Botschaft des Ziellandes legalisiert. Der Iran stellt keine Apostillen aus; dies gilt daher auch für Vertragsstaaten.
Typische Fälle sind Vollmachten und eidesstattliche Erklärungen für Immobilien-, Erbschafts- und Familienangelegenheiten im Iran sowie Abschlüsse und Personenstandsurkunden für Studium, Arbeit oder Eheschließung im Ausland.
Notaryzer übernimmt alles aus einer Hand: Der Notar prüft Ihre Anfrage, wir organisieren die Apostille oder Legalisation im Ausstellungsland, kümmern uns um die Übersetzung und senden das Ergebnis an Sie oder direkt an den Empfänger im Zielland (Iran).
- Fragen Sie den iranischen Empfänger, ob eine außerhalb des Iran angefertigte Übersetzung anerkannt wird
- Vollmachten werden meist vor einem Notar unterzeichnet und dann legalisiert – klären Sie vorher den erforderlichen Wortlaut
- Planen Sie die Botschaftslegalisation im Ausstellungsstaat ein
Zielland Iran: Was jede Dokumentart braucht
Dargestellt für ein Dokument aus einem typischen Vertragsstaat; Ihr genaues Länderpaar prüfen Sie unten. EU-Befreiungen und bilaterale Abkommen decken nie alles ab.
| Dokumentart | Weg |
|---|---|
| Personenstandsurkunden | Legalisation erforderlich |
| Führungszeugnisse & Meldebescheinigungen | Legalisation erforderlich |
| Bildungs- & Berufsnachweise | Legalisation erforderlich |
| Notarielle Urkunden & Beglaubigungen | Legalisation erforderlich |
| Unternehmens- & Registerdokumente | Legalisation erforderlich |
| Gerichtsdokumente | Legalisation erforderlich |
| Export-, Handels- & Steuerdokumente | Legalisation erforderlich |
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Mindestens eines der beiden Länder ist kein Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens.
Dokumente durchlaufen die konsularische Legalisation: Beglaubigung durch die zuständige Behörde und das Außenministerium des Ausstellungslandes, anschließend durch die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes. Gebühren und Bearbeitungszeiten legt die Botschaft fest; wir übernehmen jeden Schritt und die Kurierwege.
Apostille für das Zielland Iran: Fragen
Nein – das Zielland Iran ist kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Dokumente werden stattdessen über das Außenministerium des Ausstellungslandes und die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes (Iran) legalisiert.
Empfänger im Zielland Iran erwarten in der Regel Dokumente auf Persisch. Wir arbeiten mit beeidigten oder zertifizierten Übersetzern für diese Sprachen und wissen, wann auch die Unterschrift des Übersetzers mit einer Apostille versehen werden muss.
Nein. Der Iran ist kein Vertragsstaat; ausländische Dokumente brauchen eine Legalisation durch eine iranische Botschaft oder ein iranisches Konsulat, meist mit persischer Übersetzung.
Er wird meist von einem amtlichen Übersetzer im Iran übersetzt, von der iranischen Justiz und dem Außenministerium beglaubigt und anschließend von der Botschaft des Ziellandes legalisiert.
Zielland Iran: Dokumente komplett erledigt
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