Apostille für das Zielland Serbien aus jedem Vertragsstaat
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Eine Apostille genügt.
Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.
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Für den Staat Serbien gilt das Haager Apostille-Übereinkommen seit 27. April 1992. Öffentliche Urkunden aus anderen Vertragsstaaten – Personenstandsurkunden, Diplome, Führungszeugnisse, notarielle Urkunden, Gerichtsentscheidungen und Unternehmensdokumente – werden dort mit einer Apostille des Ausstellungslandes anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt. Ein Schritt über Botschaft oder Konsulat ist nicht erforderlich.
In Serbien stellen die Gerichte Apostillen aus – das Grundgericht für den Bezirk, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Serbien wendet das CIEC-Übereinkommen über mehrsprachige Personenstandsauszüge an; Geburts-, Heirats- und Sterbeauszüge auf dem internationalen Formular aus einem anderen teilnehmenden Staat werden daher von serbischen Standesämtern ohne Apostille und ohne Übersetzung anerkannt, und serbische Standesämter stellen solche Auszüge für das Ausland aus.
Andere ausländische Dokumente – Vollmachten für Immobilienverkäufe und Erbschaften, Gerichtsentscheidungen wie Scheidungsurteile, Abschlusszeugnisse für eine Beschäftigung, Unternehmensdokumente für die Eintragung bei der serbischen Agentur für Wirtschaftsregister – brauchen eine Apostille und eine serbische Übersetzung durch einen Gerichtsdolmetscher (sudski tumač). Serbische Dokumente für das Ausland werden typischerweise für Arbeitsvisa, Studium, Eheschließung und Familienzusammenführung benötigt.
Serbien hat Einspruch gegen den Beitritt des Kosovo erhoben; zwischen Serbien und dem Kosovo gilt die Apostille daher nicht, und Dokumente folgen anderen Verfahren.
Notaryzer übernimmt alles aus einer Hand: Der Notar prüft Ihre Anfrage, wir organisieren die Apostille oder Legalisation im Ausstellungsland, kümmern uns um die Übersetzung und senden das Ergebnis an Sie oder direkt an den Empfänger im Zielland (Serbien).
- Bestellen Sie Personenstandsurkunden als mehrsprachige CIEC-Auszüge, wenn beide Staaten das Übereinkommen anwenden
- Serbische Übersetzungen sollte ein sudski tumač (Gerichtsdolmetscher) anfertigen
- Serbische Apostillen stellt das Grundgericht aus, das für die ausstellende Behörde zuständig ist
Zielland Serbien: Was jede Dokumentart braucht
Dargestellt für ein Dokument aus einem typischen Vertragsstaat; Ihr genaues Länderpaar prüfen Sie unten. EU-Befreiungen und bilaterale Abkommen decken nie alles ab.
| Dokumentart | Weg |
|---|---|
| Personenstandsurkunden | Apostille |
| Führungszeugnisse & Meldebescheinigungen | Apostille |
| Bildungs- & Berufsnachweise | Apostille |
| Notarielle Urkunden & Beglaubigungen | Apostille |
| Unternehmens- & Registerdokumente | Apostille |
| Gerichtsdokumente | Apostille |
| Export-, Handels- & Steuerdokumente | Apostille |
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Eine Apostille genügt.
Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.
Apostille für das Zielland Serbien: Fragen
Ja – das Haager Apostille-Übereinkommen ist im Zielland Serbien seit 27. April 1992 in Kraft. Apostillen aus anderen Vertragsstaaten werden anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt.
Empfänger im Zielland Serbien erwarten in der Regel Dokumente auf Serbisch. Wir arbeiten mit beeidigten oder zertifizierten Übersetzern für diese Sprachen und wissen, wann auch die Unterschrift des Übersetzers mit einer Apostille versehen werden muss.
Beim Grundgericht (osnovni sud) für den Bezirk, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Manche Dokumente müssen vorher von der ausstellenden Stelle bescheinigt werden; der Notar prüft die richtige Reihenfolge.
In der Regel ja. Serbische Notare, Gerichte und Grundbuchämter erwarten die apostillierte Vollmacht zusammen mit einer Übersetzung durch einen serbischen Gerichtsdolmetscher.
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