Apostille für das Zielland Republik Moldau aus jedem Vertragsstaat
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Eine Apostille genügt.
Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.
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- 3Wir beschaffen die ApostilleZuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
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Für den Staat Republik Moldau gilt das Haager Apostille-Übereinkommen seit 16. März 2007. Öffentliche Urkunden aus anderen Vertragsstaaten – Personenstandsurkunden, Diplome, Führungszeugnisse, notarielle Urkunden, Gerichtsentscheidungen und Unternehmensdokumente – werden dort mit einer Apostille des Ausstellungslandes anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt. Ein Schritt über Botschaft oder Konsulat ist nicht erforderlich.
Deutschland hatte ursprünglich Einspruch gegen den Beitritt Moldaus erhoben, ihn aber 2026 zurückgenommen; die Apostille gilt daher inzwischen zwischen Moldau und allen anderen Vertragsstaaten. Moldau selbst hat Einspruch gegen den Beitritt des Kosovo erhoben: Zwischen Moldau und dem Kosovo wird die Apostille nicht anerkannt.
Personenstandsurkunden können als mehrsprachige CIEC-Auszüge ausgestellt und verwendet werden. Andere Dokumente – Vollmachten, Abschlusszeugnisse, Gerichtsentscheidungen, Unternehmensdokumente – brauchen eine Apostille und eine Übersetzung ins Rumänische, die Amtssprache. Moldauische Geburts- und Heiratsurkunden werden im Ausland häufig benötigt, etwa für Verfahren zur rumänischen Staatsangehörigkeit, Arbeitserlaubnisse, Studium und Familienzusammenführung.
Notaryzer übernimmt alles aus einer Hand: Der Notar prüft Ihre Anfrage, wir organisieren die Apostille oder Legalisation im Ausstellungsland, kümmern uns um die Übersetzung und senden das Ergebnis an Sie oder direkt an den Empfänger im Zielland (Republik Moldau).
- Lassen Sie ins Rumänische übersetzen; Russisch ist weit verbreitet, aber keine Amtssprache
- Verwenden Sie für Geburts- und Heiratsurkunden mehrsprachige CIEC-Auszüge, soweit sie anerkannt werden
- Dokumente zwischen Moldau und dem Kosovo brauchen eine Legalisation, keine Apostille
Zielland Republik Moldau: Was jede Dokumentart braucht
Dargestellt für ein Dokument aus einem typischen Vertragsstaat; Ihr genaues Länderpaar prüfen Sie unten. EU-Befreiungen und bilaterale Abkommen decken nie alles ab.
| Dokumentart | Weg |
|---|---|
| Personenstandsurkunden | Apostille |
| Führungszeugnisse & Meldebescheinigungen | Apostille |
| Bildungs- & Berufsnachweise | Apostille |
| Notarielle Urkunden & Beglaubigungen | Apostille |
| Unternehmens- & Registerdokumente | Apostille |
| Gerichtsdokumente | Apostille |
| Export-, Handels- & Steuerdokumente | Apostille |
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Eine Apostille genügt.
Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.
Apostille für das Zielland Republik Moldau: Fragen
Ja – das Haager Apostille-Übereinkommen ist im Zielland Republik Moldau seit 16. März 2007 in Kraft. Apostillen aus anderen Vertragsstaaten werden anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt.
Empfänger im Zielland Republik Moldau erwarten in der Regel Dokumente auf Rumänisch oder Russisch. Wir arbeiten mit beeidigten oder zertifizierten Übersetzern für diese Sprachen und wissen, wann auch die Unterschrift des Übersetzers mit einer Apostille versehen werden muss.
Ja. Deutschland hat seinen Einspruch gegen den Beitritt Moldaus 2026 zurückgenommen; Apostillen werden daher inzwischen in beide Richtungen anerkannt.
Ins Rumänische. Fragen Sie den Empfänger, ob eine von einem moldauischen Notar beglaubigte Übersetzung verlangt wird.
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