Apostille für das Zielland Kasachstan aus jedem Vertragsstaat
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Eine Apostille genügt.
Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.
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- 3Wir beschaffen die ApostilleZuständige Behörde + beeidigte Übersetzung
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Für den Staat Kasachstan gilt das Haager Apostille-Übereinkommen seit 30. Januar 2001. Öffentliche Urkunden aus anderen Vertragsstaaten – Personenstandsurkunden, Diplome, Führungszeugnisse, notarielle Urkunden, Gerichtsentscheidungen und Unternehmensdokumente – werden dort mit einer Apostille des Ausstellungslandes anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt. Ein Schritt über Botschaft oder Konsulat ist nicht erforderlich.
Kein Vertragsstaat hat Einspruch gegen den Beitritt Kasachstans erhoben; Personenstandsurkunden, Abschlusszeugnisse, Vollmachten und Unternehmensdokumente aus anderen Vertragsstaaten werden daher mit Apostille anerkannt. In Kasachstan stellen je nach Dokumentart verschiedene Ministerien Apostillen aus.
Kasachische Empfänger verlangen Übersetzungen ins Kasachische oder Russische, meist von einem Notar in Kasachstan beglaubigt; viele Stellen akzeptieren auch beeidigte Übersetzungen aus dem Ausland mit apostillierter Unterschrift des Übersetzers. Zwischen Kasachstan und anderen Vertragsparteien des Minsker Abkommens der GUS brauchen amtliche Dokumente in der Regel überhaupt keine Apostille.
Typische Fälle sind Vollmachten für Immobilien und Geschäfte in Kasachstan, Geburts- und Heiratsurkunden für Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sowie Unternehmensdokumente für die Registrierung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft.
Notaryzer übernimmt alles aus einer Hand: Der Notar prüft Ihre Anfrage, wir organisieren die Apostille oder Legalisation im Ausstellungsland, kümmern uns um die Übersetzung und senden das Ergebnis an Sie oder direkt an den Empfänger im Zielland (Kasachstan).
- Fragen Sie, ob der kasachische Empfänger die Übersetzung von einem kasachischen Notar beglaubigt haben möchte
- Vollmachten: Bereiten Sie einen zweisprachigen Text vor, um eine gesonderte Übersetzung zu vermeiden
- Prüfen Sie, ob das Minsker Abkommen Ihr Dokument von der Apostille befreit
Zielland Kasachstan: Was jede Dokumentart braucht
Dargestellt für ein Dokument aus einem typischen Vertragsstaat; Ihr genaues Länderpaar prüfen Sie unten. EU-Befreiungen und bilaterale Abkommen decken nie alles ab.
| Dokumentart | Weg |
|---|---|
| Personenstandsurkunden | Apostille |
| Führungszeugnisse & Meldebescheinigungen | Apostille |
| Bildungs- & Berufsnachweise | Apostille |
| Notarielle Urkunden & Beglaubigungen | Apostille |
| Unternehmens- & Registerdokumente | Apostille |
| Gerichtsdokumente | Apostille |
| Export-, Handels- & Steuerdokumente | Apostille |
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Eine Apostille genügt.
Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.
Apostille für das Zielland Kasachstan: Fragen
Ja – das Haager Apostille-Übereinkommen ist im Zielland Kasachstan seit 30. Januar 2001 in Kraft. Apostillen aus anderen Vertragsstaaten werden anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt.
Empfänger im Zielland Kasachstan erwarten in der Regel Dokumente auf Russisch oder Kasachisch. Wir arbeiten mit beeidigten oder zertifizierten Übersetzern für diese Sprachen und wissen, wann auch die Unterschrift des Übersetzers mit einer Apostille versehen werden muss.
Ja. Dokumente aus anderen Vertragsstaaten brauchen nur eine Apostille des Ausstellungsstaats, meist mit kasachischer oder russischer Übersetzung.
Je nach Dokumentart stellen verschiedene Ministerien Apostillen aus, zum Beispiel für Personenstands-, Bildungs- oder Gerichtsdokumente.
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