Türkei
Türkische Behörden verlangen regelmäßig apostillierte Übersetzungen ausländischer Personenstandsurkunden und Vollmachten.
Manche Staaten wollen nicht nur Ihre Urkunde mit Apostille – sie verlangen auch eine Apostille auf der Übersetzung. Wir arbeiten mit Übersetzern, die im Herkunftsland beeidigt oder zertifiziert sind, damit die zuständige Behörde deren Unterschrift beglaubigen und die Apostille anbringen kann.
Wir erledigen das für Sie
Eine beeidigte Übersetzung wird von einem Übersetzer angefertigt, der von einem Gericht oder Ministerium bestellt oder vereidigt wurde – einem traductor jurado in Spanien, einem traducteur assermenté in Frankreich, einem tradutor juramentado in Brasilien, einem beeidigten Übersetzer in Deutschland, einem yeminli tercüman in der Türkei. Da die Unterschrift des Übersetzers bei einer öffentlichen Stelle hinterlegt ist, kann die Apostillebehörde sie beglaubigen. Behörden in der Türkei, in Russland, Kasachstan, den meisten Ländern Lateinamerikas und mehreren Golfstaaten verlangen genau diese zweite Apostille auf der Übersetzung.
Das typische Paket ist daher: Apostille auf der Originalurkunde (aus ihrem Ausstellungsstaat), beeidigte Übersetzung in die Zielsprache, Apostille auf der Übersetzung (aus dem Staat, in dem der Übersetzer beeidigt ist). Die Reihenfolge ist wichtig: Die Übersetzung muss die erste Apostille mit einschließen und wird deshalb erst angefertigt, nachdem das Original apostilliert wurde. Manche Zielländer verlangen stattdessen, dass die Übersetzung von einem im Zielland beeidigten Übersetzer stammt – wir sagen Ihnen, was gilt.
Notaryzer koordiniert Übersetzer für das richtige Sprachpaar und Land, bringt die beiden Apostillen in die richtige Reihenfolge und versendet das vollständige Paket.
Auch bekannt als: beglaubigte Übersetzung mit Apostille (DE) · traduction assermentée apostillée (FR) · traducción jurada apostillada (ES) · traduzione giurata con apostille (IT) · tradução juramentada apostilada (PT) · yeminli tercüme apostil (TR) · tłumaczenie przysięgłe z apostille (PL) · beëdigde vertaling met apostille (NL)
Eine Apostille wird immer in dem Land erteilt, das die Urkunde ausgestellt hat. Die häufigsten Ausstellungsländer – Dokument: Beeidigte Übersetzung (Apostille auf der Übersetzerbestätigung):
| Ausstellungsland | Ausgestellt von | Apostille durch |
|---|---|---|
| Deutschland | Unabhängiger deutscher Notar (Unterschriftsbeglaubigung oder Urkunde) | Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat |
| Vereinigte Staaten | Notary Public (Acknowledgement) | Secretary of State des Bundesstaats des NotaryIn einigen Bundesstaaten (z. B. New York) ist zuerst eine Beglaubigung durch den County Clerk erforderlich. |
| Vereinigtes Königreich | Notary Public oder Solicitor | FCDONotariell beglaubigte Kopien von Reisepässen und Gesellschaftsdokumenten sind im Vereinigten Königreich der Standardweg. |
| Frankreich | Notaire | Notarkammern |
| Spanien | Notario | Colegio Notarial (Dekane der Notarkammern) |
| Italien | Notaio | Procura della Repubblica |
Weitere Länder: siehe die Ratgeber nach Ausstellungsland für alle 130+ Vertragsstaaten.
Türkische Behörden verlangen regelmäßig apostillierte Übersetzungen ausländischer Personenstandsurkunden und Vollmachten.
Notariell beglaubigte oder apostillierte Übersetzungen sind bei Registern und Banken die Regel.
Brasilien, Argentinien, Kolumbien und Mexiko verlangen oft Übersetzungen durch vor Ort beeidigte Übersetzer oder apostillierte Übersetzungen.
Arabische Übersetzungen mit Apostille für Ministerien und Zulassungsstellen.
Der Weg hängt vom Länderpaar ab. Beliebte Zielländer – Dokument: Beeidigte Übersetzung (Apostille auf der Übersetzerbestätigung). Das Ausstellungsland ändern Sie im Prüfer unten:
Apostille, EU-Befreiung oder Legalisation über die Botschaft – die Antwort je Zielland.
Ja – eine Behörde kann nur Unterschriften apostillieren, die bei ihr hinterlegt sind. Eine in Spanien von einem traductor jurado angefertigte Übersetzung erhält die Apostille in Spanien, eine in Deutschland angefertigte in Deutschland.
Das ist möglich, aber die meisten Empfänger wollen, dass die Apostille des Originals in der Übersetzung erscheint. Wir übersetzen daher nach der ersten Apostille, es sei denn, Sie teilen uns mit, dass es dem Empfänger nicht darauf ankommt.
In unseren Partnerländern gibt es beeidigte oder zertifizierte Übersetzer für mehr als 50 Sprachen; Türkisch, Russisch, Ukrainisch, Arabisch, Spanisch, Portugiesisch, Polnisch, Französisch, Italienisch, Deutsch und Englisch werden innerhalb weniger Tage bearbeitet.
Scan hochladen, mit dem Smartphone verifizieren – der Notar prüft die Anfrage, wir kümmern uns um Behörde, Übersetzung und Zustellung.
Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]