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Apostille nach Zielland

Apostille für das Zielland Südafrika aus jedem Vertragsstaat

Eine Apostille genügt.

Apostille

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Vertragsstaat seit 1995 Englisch

Die meisten Ausstellungsländer → Südafrika

Eine Apostille genügt.

Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.

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Für den Staat Südafrika gilt das Haager Apostille-Übereinkommen seit 30. April 1995. Öffentliche Urkunden aus anderen Vertragsstaaten – Personenstandsurkunden, Diplome, Führungszeugnisse, notarielle Urkunden, Gerichtsentscheidungen und Unternehmensdokumente – werden dort mit einer Apostille des Ausstellungslandes anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt. Ein Schritt über Botschaft oder Konsulat ist nicht erforderlich.

Südafrikanische Apostillen stellen das Department of International Relations and Cooperation (DIRCO) und die Registrare des High Court aus. Häufig apostillierte südafrikanische Dokumente sind ungekürzte Geburts- und Heiratsurkunden des Department of Home Affairs, SAPS Police Clearance Certificates, Hochschulabschlüsse und CIPC-Unternehmensdokumente, die im Ausland für Arbeitsvisa, Studium, Auswanderung und Unternehmensgründungen benötigt werden.

In Südafrika werden apostillierte ausländische Dokumente beim Department of Home Affairs für Visa und Aufenthalt, bei SAQA für die Bewertung ausländischer Qualifikationen, bei Gerichten und bei der CIPC für die Unternehmensregistrierung verwendet. Nicht englischsprachige Dokumente brauchen eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer. Visumantragsteller müssen in der Regel Führungszeugnisse aus den Ländern vorlegen, in denen sie gelebt haben.

Notaryzer übernimmt alles aus einer Hand: Der Notar prüft Ihre Anfrage, wir organisieren die Apostille oder Legalisation im Ausstellungsland, kümmern uns um die Übersetzung und senden das Ergebnis an Sie oder direkt an den Empfänger im Zielland (Südafrika).

  • Bestellen Sie für das Ausland ungekürzte (unabridged), nicht gekürzte südafrikanische Personenstandsurkunden
  • Lassen Sie nicht englischsprachige Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzen
  • SAQA: Klären Sie, ob die Apostille auf dem Original des Abschlusses oder auf einer beglaubigten Kopie stehen muss

Zielland Südafrika: Was jede Dokumentart braucht

Dargestellt für ein Dokument aus einem typischen Vertragsstaat; Ihr genaues Länderpaar prüfen Sie unten. EU-Befreiungen und bilaterale Abkommen decken nie alles ab.

DokumentartWeg
PersonenstandsurkundenApostille
Führungszeugnisse & MeldebescheinigungenApostille
Bildungs- & BerufsnachweiseApostille
Notarielle Urkunden & BeglaubigungenApostille
Unternehmens- & RegisterdokumenteApostille
GerichtsdokumenteApostille
Export-, Handels- & SteuerdokumenteApostille

Meistgefragte Dokumente – Zielland Südafrika

Dokument prüfen – Zielland Südafrika

Wählen Sie Ausstellungsland und Dokumentart, um den genauen Weg zu sehen und mit vorausgefüllten Angaben zu starten.

ApostilleVereinigtes Königreich → Südafrika

Eine Apostille genügt.

Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, und es ist zwischen ihnen in Kraft. Die zuständige Behörde des Ausstellungslandes erteilt die Apostille; ein Schritt über die Botschaft ist nicht nötig. Fragen Sie den Empfänger, ob eine beeidigte Übersetzung erwartet wird – wir fügen sie im selben Auftrag hinzu.

    Apostille für das Zielland Südafrika: Fragen

    Ja – das Haager Apostille-Übereinkommen ist im Zielland Südafrika seit 30. April 1995 in Kraft. Apostillen aus anderen Vertragsstaaten werden anerkannt, sofern zwischen den beiden Staaten kein Einspruch nach Artikel 12 gilt.

    Empfänger im Zielland Südafrika erwarten in der Regel Dokumente auf Englisch. Wir arbeiten mit beeidigten oder zertifizierten Übersetzern für diese Sprachen und wissen, wann auch die Unterschrift des Übersetzers mit einer Apostille versehen werden muss.

    Das DIRCO (Department of International Relations and Cooperation) und die Registrare des High Court.

    Nur wenn sie nicht auf Englisch sind – dann ist in der Regel eine beeidigte englische Übersetzung erforderlich.

    Zielland Südafrika: Dokumente komplett erledigt

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    Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]