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Firmengründung · Deutschland

GmbH oder UG gründen – online mit dem Notar

Die GmbH ist die Standard-Kapitalgesellschaft in Deutschland; die UG (haftungsbeschränkt) ist ihre Variante mit geringem Kapital. Beide erfordern eine notarielle Beurkundung, die seit 2022 auch online per Video erfolgen kann.

Das Wichtigste auf einen Blick

Rechtsformen
GmbH · UG (haftungsbeschränkt)
Mindeststammkapital
GmbH 25.000 € (mindestens 12.500 € vor der Anmeldung eingezahlt) · UG ab 1 € (voll eingezahlt, nur bar)
Notarielle Urkunde
Erforderlich – durch einen deutschen Notar, auch online per Video (geeignete eID nötig) oder über eine notariell beglaubigte Vollmacht
Register
Handelsregister beim Amtsgericht; Transparenzregister
Satzungssitz
Geschäftsadresse in Deutschland erforderlich
Ausländische Gründer und Geschäftsführer
Zulässig
Übliche Dauer
1–4 Wochen, je nach Registergericht

Informationen geprüft: 13. Oktober 2026

Was Sie benötigen

  • Gültige Reisepässe oder Personalausweise aller Gesellschafter und Geschäftsführer (für das Online-Verfahren: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder, für Nicht-EU-Bürger, elektronischer Aufenthaltstitel)
  • Geschäftsadresse in Deutschland
  • Unternehmensgegenstand und Anteilsstruktur
  • Geschäftskonto für die Einzahlung des Stammkapitals
  • Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten

Jede Gründung wird individuell kalkuliert – Sie erhalten ein schriftliches Angebot, bevor etwas berechnet wird.

Gründung starten

Welche Rechtsform passt?

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung und 25.000 € Stammkapital – die Rechtsform, der Geschäftspartner und Banken in Deutschland am meisten vertrauen.

UG (haftungsbeschränkt)

Gleiche Haftungsbeschränkung ab 1 € Kapital, voll und in bar eingezahlt; 25 % des Jahresgewinns sind in eine Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital auf 25.000 € erhöht ist – dann wird die Gesellschaft zur GmbH.

Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft

Ihr bestehendes Unternehmen meldet eine deutsche Zweigniederlassung im Handelsregister an.

So läuft die Gründung ab

  1. 1

    Planung und Satzung

    Wir legen Gesellschafter, Geschäftsführer und Stammkapital fest und bereiten die Satzung vor – Musterprotokoll oder individuelle Satzung.

  2. 2

    Notarielle Beurkundung

    Die Gründer unterzeichnen vor einem deutschen Notar – persönlich, online per Video über das System der Bundesnotarkammer oder durch einen Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht.

  3. 3

    Kapital und Register

    Das Stammkapital wird auf ein Geschäftskonto eingezahlt; der Notar reicht die Anmeldung beim Handelsregister ein.

  4. 4

    Gewerbe- und Steueranmeldung

    Wir übernehmen die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung, damit Sie Ihre Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten.

Nach der Eintragung

  • Steuernummer vom Finanzamt und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK); Handwerksbetriebe gehören der Handwerkskammer (HWK) an
  • Buchführung und Jahresabschluss mit Offenlegung im Unternehmensregister
  • Laufende Aktualisierung des Transparenzregisters

Häufige Fragen

Ja. Gesellschafter und Geschäftsführer müssen weder in Deutschland wohnen noch einen EU-Pass besitzen. Die Gesellschaft benötigt eine Geschäftsadresse in Deutschland; die Kontoeröffnung ist meist der Schritt, der die meiste Vorbereitung erfordert.

Ja. Seit August 2022 lassen sich GmbH und UG per Video bei einem deutschen Notar über das offizielle System der Bundesnotarkammer gründen; seit August 2023 gilt das auch für die meisten Sacheinlagen. Gründer benötigen einen deutschen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eine eID-Karte aus der EU oder – als Nicht-EU-Bürger – einen deutschen elektronischen Aufenthaltstitel, meist zusammen mit einem Reisepass, sowie ein NFC-fähiges Smartphone mit der Notar-App. Gründer ohne eine solche eID können persönlich unterzeichnen oder eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilen.

Eine UG braucht nur 1 € Kapital, muss aber Rücklagen aus dem Gewinn bilden und gilt mitunter als weniger etabliert. Eine GmbH benötigt 25.000 € (zur Hälfte bei Gründung eingezahlt) und ist der Standard im Umgang mit Banken und Großkunden.

In der Regel ein bis vier Wochen von der Beurkundung bis zur Eintragung – abhängig vor allem vom Registergericht und davon, wie schnell das Stammkapital eingezahlt wird.

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