Beglaubigte Übersetzung
Durch einen vereidigten Übersetzer, in derselben Anfrage gebündelt und je Seite angeboten.
Wir bereiten die Akte vor, stimmen uns mit dem Notar ab und organisieren die Beurkundung für Immobilienkauf und Grundschuld.
Immobilienurkunden müssen in Deutschland persönlich beurkundet werden. Unser Service umfasst die Zusammenstellung der Unterlagen, die Abstimmung mit dem Notar, Übersetzungen für nicht deutschsprachige Beteiligte und das Unterzeichnungmanagement – damit die Beurkundung selbst zur Formsache wird.
Genau das passiert nach dem Absenden – kein Schritt bleibt verborgen.
Beschreiben Sie Beteiligte, Vermögen und Ihre Wünsche in einem strukturierten Fragebogen und laden Sie vorhandene Unterlagen hoch.
QR-Code scannen, Ausweis fotografieren, Selfie aufnehmen. Wir prüfen die Vollständigkeit, fragen die Wertangaben für die Notargebühr schriftlich ab und senden Ihnen per E-Mail ein schriftliches Angebot.
Der unabhängige Notar erstellt die Urkunde und berät Sie zu den Rechtsfragen; den Entwurf erhalten Sie vorab.
Die Urkunde wird verlesen und persönlich beurkundet; Dolmetscher oder Übersetzungen organisieren wir bei Bedarf.
Abschriften und Ausfertigungen per DHL; Registeranmeldungen, Verwahrung oder Gerichtsverfahren verfolgen Sie auf Ihrer Statusseite.
Für den Upload genügen Scans oder gut lesbare Handyfotos. Originale werden nur benötigt, wo es ausdrücklich steht.
Durch einen vereidigten Übersetzer, in derselben Anfrage gebündelt und je Seite angeboten.
Rechtlich sorgfältige Antworten – im Zweifel fragen Sie uns, bevor Sie starten.
Der Notar. Jede Anfrage wird zuerst geprüft; der Notar legt den passenden Weg für Ihr Dokument und das Verwendungsland fest. Ist eine Anfrage nicht umsetzbar, erfahren Sie es, bevor Sie etwas zahlen.
Nach der Prüfung erhalten Sie ein schriftliches Angebot: unsere Servicegebühr, etwaige Notar- und Behördengebühren (ohne Aufschlag), Übersetzung und Versand als eigene Positionen. Vor Ihrer Annahme wird nichts berechnet. Express – doppelt so schnell – ist optional.
Eigentümerzustimmungen, Löschungsanträge und andere Grundbucherklärungen – beim Notar beglaubigt und an das Grundbuchamt weitergeleitet.
Wir erfassen Ihre Angaben und Unterlagen, stimmen uns mit dem Notar ab und organisieren die Unterzeichnung.
Fragen? Schreiben Sie an: [email protected]